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Marc Jongen, ESN Fraktion

Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe? Dr. Dr.

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Wir unterstützen den Vorschlag der Hartz-Kom mission, Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenzuführen. In einem einheitlichen Leistungsgesetz muß der Bund die dauerhafte Verantwortung für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger (rund eine Million Personen) und die Arbeitslosenhilfeempfänger übernehmen. Im Hinblick auf die dramatische Lage der öffentlichen Haushalte wird sich das neue Leistungsniveau eher am Niveau der Sozialhilfe als an dem der Arbeitslosenhilfe orientieren müssen. Gleichzeitig sollten die sozialen Leistungen ausnahmslos pauschaliert werden, um die Bürokratie zu reduzieren. Die Kommunen sind auch bereit, sich in den geplanten Job-Centern zu engagieren. Dies aber nur auf Augenhöhe mit dem Bund, das heißt auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung. Der Bund hat die wirtschafts- und gesellschaftspolitische Verantwortung für die Arbeitslosigkeit, nur er kann die Rahmenbedingungen verändern, damit mehr Arbeit entsteht. Deshalb darf er sich aus der Vermittlung zurückziehen. Ich warne auch vor der Illusion, die Umsetzung des Hartzkonzeptes bringe schnelle Erfolge und zusätzliche Einsparpotentiale. Wer die Vermittlung verbessern will, muß zunächst investieren. Es geht zum Beispiel nicht, daß auf einen Arbeitsvermittler über 400 Arbeitslose kommen. Da ist eine wirkungsvolle Betreuung mit dem Ziel, die Person in den ersten Arbeitsmarkt zurückzubringen, nicht möglich. Wir brauchen eine echte Reform der sozialen Sicherungssysteme nach dem Motto „Fördern und Fordern“. Niemand will den Sozialstaat abschaffen. Aber die Politik muß auch deutlich machen, daß der Sozialstaat nur das verteilen kann, was er den Bürgern vorher über Steuern und Abgaben genommen hat. Dr. Gerd Landsberg ist Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStG). Ein wichtiges Argument in dieser Diskussion war, die Sozialsysteme armutsfest zu machen. Dazu kommt, daß sich der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) vorausgegangener Erwerbsarbeit, der der Sozialhilfe aus der Bedürftigkeit ableitet, für die betroffenen Menschen, vor allem in Ostdeutschland, ein Unterschied. Die von der Politik angestrebte Zusammenlegung läuft außerdem letztlich auf eine Absenkung der Alhi hinaus. Inzwischen hat uns die Realität im Zuge der Umsetzung des Hartz-Konzeptes eingeholt. Seit dem 1. Januar 2003 gelten für den Bezug von Alhi schärfere Regelungen, viele bis dahin berechtigte Arbeitslose fallen aus dem Bezug. Es ist zu befürchten, daß die Einschnitte, so wie von der Bundesregierung verkündet, bald noch weiter gehen. Das war so nicht abgemacht! Ein besonderes Problem der neuen Bundesländer ist die Tatsache, daß es gemessen an der Zahl der Arbeitslosen relativ viele Arbeitslosenhilfeempfänger gibt. Besonders viele davon sind Frauen, die aufgrund der Struktur der Arbeitslosigkeit stärker von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Die Neuregelung bei Anrechnung der Partnereinkommen (häufig genug auch nur Arbeitslosengeld oder ein relativ niedriges Einkommen) und der Vermögen lassen diese leer ausgehen. Sie haben in Zukunft keine Ansprüche mehr, weder auf Arbeitslosenhilfe, noch auf Sozialhilfe. Familien werden in die Armut abgedrängt. Nichtleistungsempfänger haben wiederum keinen Anspruch auf arbeitsmarktpolitische Instrumente (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Förderung beruflicher Weiterbildung) der Arbeitsverwaltung. Hier wird auf Kosten der Arbeitslosen gespart, Druck gemacht, aber Arbeit, die existenzsichernd ist, kann nicht geboten werden. Dr. Petra Bratzke ist Leiterin der Abteilung Wirtschafts-, Strukturpolitik, Arbeitsmarkt und Frauen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Sachsen-Anhalt.

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