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Viel Arbeit für die Polizei: So viele Asylmigranten in Sachsen sind Intensivstraftäter

Viel Arbeit für die Polizei: So viele Asylmigranten in Sachsen sind Intensivstraftäter

Viel Arbeit für die Polizei: So viele Asylmigranten in Sachsen sind Intensivstraftäter

Auf dem Foto befindet sich ein von drei Polizisten festgenommener Schwarzer – ein Ausländer – auf der Wiese. Dieses Bild soll den Aufwand der Polizei im Kampf gegen kriminelle Asylbewerber, Illegale und anerkannte Schutzsuchende verdeutlichen. (Symbolbild)
Auf dem Foto befindet sich ein von drei Polizisten festgenommener Schwarzer – ein Ausländer – auf der Wiese. Dieses Bild soll den Aufwand der Polizei im Kampf gegen kriminelle Asylbewerber, Illegale und anerkannte Schutzsuchende verdeutlichen. (Symbolbild)
Festnahme eines Migranten: Bei manchen Intensivtätern muß die Polizei Baden-Württemberg mehrfach durchgreifen Foto: picture alliance / Winfried Rothermel | Winfried Rothermel
Viel Arbeit für die Polizei
 

So viele Asylmigranten in Sachsen sind Intensivstraftäter

Es geht um hunderte Asyl-Intensivtäter, die allein in Sachsen unzählige Straftaten begehen. Angst vor der Abschiebung müssen sie kaum haben. Die AfD fordert Konsequenzen.
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DRESDEN. Derzeit sind 1.332 Zuwanderer mit Asylhintergrund in Sachsen als „mehrfache Intensivtäter“ (sogenannte MITA) erfaßt.  Dabei geht es sowohl um abgelehnte Asylbewerber als auch Geduldete und anerkannte Asylberechtigte. Allein von Juli bis September begingen sie 1.014 Straftaten, die meisten davon waren Rohheitsdelikte wie etwa Raub und Körperverletzung. Das teilte Landesinnenminister Armin Schuster (CDU) in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mit.

Mehr als die Hälfte der erfaßten Wiederholungstäter kam aus dem islamischen Raum nach Deutschland. Die meisten stammen aus Syrien mit 197 Personen, gefolgt von Tunesien (185 Personen) und Libyen (137 Personen). Fast ein Fünftel stammt aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, mit Georgien (134 Fälle) und Rußland (71 Fälle) als führenden Herkunftsstaaten. Unter den aufgezählten Intensivtätern sind 289 in Haft. In dieser Statistik stellen Tunesier mit 47 Verhafteten die größte Zahl dar, danach kommen Syrer (42 Häftlinge), Libyer (30 Häftlinge) und Afghanen (25 Häftlinge).

Wenige Abschiebungen, viel Aufwand

Von den mehrfach straffälligen Asylsuchenden werden nur wenige abgeschoben. Von Januar bis September wurden 42 Tatverdächtige in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt. Ein Drittel aller Abschiebungen entfiel auf Georgien, gefolgt von Tunesien mit elf Fällen und Algerien mit acht Fällen. Länder wie Syrien, Libyen und Afghanistan kamen in dieser Statistik nicht vor.

Nicht alle Fragen der AfD-Landtagsfraktion konnten vollständig beantwortet werden, da die MITA nicht als solche in der zentralen Ausländerbehörde Sachsens aufgeführt werden. Die dort vorliegenden Akten müßten mit den Polizeidaten „händisch abgeglichen“ und ausgewertet werden, betonte Innenminister Schuster. Pro Akte sei ein Gesamtaufwand von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen, was mit den bestehenden Ressourcen „nicht zumutbar zu leisten“ wäre.

AfD fordert harte Linie gegen kriminelle Asylbewerber

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel, nannte die Bilanz „verheerend“. Das sächsische CDU-Innenministerium spreche darüber, „daß Gefährder und Schwerkriminelle auch nach Syrien abgeschoben werden müßten“. Er kritisierte,  es seien „keine Taten“ gefolgt. Als Lösung schlug er gezielte diplomatische Maßnahmen vor. Laut Wippel sollen Herkunftsstaaten, die Illegale nicht zurücknehmen, keine Entwicklungshilfe mehr bekommen. Stattdessen sollen kooperationswillige Länder „angemessen“ entschädigt werden.

Dabei bezeichnete er das Ruanda-Modell als Vorbild. Dieses sieht vor, irreguläre Migranten in die Drittstaaten abzuschieben, in denen ihre Asylanträge bearbeitet werden sollen. Unter anderem hatten Politiker der CDU dieses Vorgehen ins Gespräch gebracht. Zuletzt war es in Großbritannien gescheitert: Der Oberste Gerichtshof erklärte den Vorgang für unvereinbar mit internationalem Recht. (kuk)

Festnahme eines Migranten: Bei manchen Intensivtätern muß die Polizei Baden-Württemberg mehrfach durchgreifen Foto: picture alliance / Winfried Rothermel | Winfried Rothermel
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