FLENSBURG. Das Amtsgericht Flensburg hat am Montag einen 42 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Angeklagte hatte sich zusammen mit anderen Personen auf einem Privatgelände verschanzt, um den Bau eines Möbelhauses und die Fällung von Bäumen zu verhindern, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Laut der Richterin hat ein sogenannter „rechtfertigender Notstand“ vorgelegen. Das Anliegen des Baumbesetzers, das Klima zu schützen, sei wichtiger gewesen als der Eigentumsschutz. Rechtfertigender Notstand wird in Paragraph 34 des Strafgesetzbuches definiert:
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Das Gelände war im Oktober 2020 besetzt worden und wurde Anfang 2021 von der Polizei geräumt. Der Bau des Möbelhauses konnte bis heute nicht beginnen, da die Gruppierung BUND gegen die Genehmigung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht klagte. (ho)