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Flensburg: Gericht: Klimanotstand rechtfertigt Hausfriedensbruch

Flensburg: Gericht: Klimanotstand rechtfertigt Hausfriedensbruch

Flensburg: Gericht: Klimanotstand rechtfertigt Hausfriedensbruch

Ein Umweltschützer sitzt auf einem Seil im Bahnhofswald. Polizisten haben mit der Räumung des Waldes begonnen. Das Gebiet ist weiträumig abgesperrt. Im Einsatz sind über 100 Einsatzkräfte der Polizei. Umweltschützer hatten in dem Wald mehrere Bäume besetzt, um gegen die Rodung für einen Hotel- und Parkhausneubau und für das Klima zu demonstrieren.
Ein Umweltschützer sitzt auf einem Seil im Bahnhofswald. Polizisten haben mit der Räumung des Waldes begonnen. Das Gebiet ist weiträumig abgesperrt. Im Einsatz sind über 100 Einsatzkräfte der Polizei. Umweltschützer hatten in dem Wald mehrere Bäume besetzt, um gegen die Rodung für einen Hotel- und Parkhausneubau und für das Klima zu demonstrieren.
Einer der Waldbesetzer in Flensburg: Gericht hebelt Eigentumsrechte aus Foto: picture alliance/dpa | Benjamin Nolte
Flensburg
 

Gericht: Klimanotstand rechtfertigt Hausfriedensbruch

Freifahrtschein für kriminelle Klima-Demonstranten? Das Amtsgericht Flensburg spricht einen Mann frei, der sich illegal auf einem Privatgrundstück verschanzt hatte, um die Fällung von Bäumen zu verhindern. Klimaschutz sei eben wichtiger als Eigentumsrechte.
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FLENSBURG. Das Amtsgericht Flensburg hat am Montag einen 42 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Angeklagte hatte sich zusammen mit anderen Personen auf einem Privatgelände verschanzt, um den Bau eines Möbelhauses und die Fällung von Bäumen zu verhindern, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.

Laut der Richterin hat ein sogenannter „rechtfertigender Notstand“ vorgelegen. Das Anliegen des Baumbesetzers, das Klima zu schützen, sei wichtiger gewesen als der Eigentumsschutz. Rechtfertigender Notstand wird in Paragraph 34 des Strafgesetzbuches definiert:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Das Gelände war im Oktober 2020 besetzt worden und wurde Anfang 2021 von der Polizei geräumt. Der Bau des Möbelhauses konnte bis heute nicht beginnen, da die Gruppierung BUND gegen die Genehmigung erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht klagte. (ho)

Einer der Waldbesetzer in Flensburg: Gericht hebelt Eigentumsrechte aus Foto: picture alliance/dpa | Benjamin Nolte
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