STUTTGART. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat die weitgehende Aufhebung der Residenzpflicht für Asylbewerber angekündigt. Damit werde ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, das „deutliche Erleichterungen für Asylbewerber mit sich bringen wird“, kündigte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Dienstag an. Eine entsprechende Verordnung habe das Kabinett beschlossen.
Damit müssen Asylanten nicht mehr die zuständige Ausländerbehörde informieren, wenn sie den ihnen zugewiesenen Bezirk verlassen. Gall lobte, mit der Maßnahme würde die Verwaltung nachhaltig entlastet. Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums sagte auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT, in den Jahren 2010 und 2011 habe es 698 beziehungsweise 627 Fälle gegeben, in denen Asylbewerber mehrfach gegen die Residenzpflicht in dem Bundesland verstoßen hätten.
Angesichts der Lage in Syrien betonte der Innenminister, es würden derzeit keine Menschen mehr in das Land abgeschoben. Davon seien in Baden-Württemberg 304 ausreisepflichtige Personen betroffen. Insgesamt leben 2.671 Asylbewerber aus Syrien in Baden-Württemberg. (ho)