HALLE. Der Luftangriff von Kundus soll gegen geltendes Völkerrecht verstoßen haben. Dieser Ansicht ist der Rechtsexperte Andreas Fischer-Lescano von der Universität Bremen, der nun eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht hat.
Fischer-Lescanto sagte der Mitteldeutschen Zeitung, er wolle damit nicht Oberst Georg Klein schaden, der am 4. September 2009 den Luftangriff anforderte: „Nicht alles, was völkerrechtswidrig ist, ist auch strafbar oder gar ein Kriegsverbrechen.“
„Klärung auch im Interesse der Truppe“
Der Jurist beteuerte, es ginge ihm vielmehr um eine prinzipielle Klärung der Rechtmäßigkeit. Aus seiner Sicht sei das Bombardement eindeutig völkerrechtswidrig gewesen. Eine gerichtliche Klärung des „folgenreichsten Einsatzes in der Geschichte der Bundeswehr“ sei daher „auch im Interesse der Truppe“.
Der Bremer Rechtsprofessor wurde bekannt, als er dem damaligen Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg (CSU) Plagiate in dessen Dissertation nachwies. Als Folge trat Guttenberg von seinem Amt zurück. Fischer-Lescano, der in linke Netzwerke eingebunden ist, versichert bis jetzt, nur aus fachlichem Interesse die Dissertation geprüft zu haben. (FA)