HALLE. Ein Schornsteinfeger aus Laucha hat erfolgreich gegen den Versuch des Landes Sachsen-Anhalt geklagt, ihm aufgrund seiner Tätigkeit für die NPD den Kehrbezirk zu entziehen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Halle habe der Kläger seine Pflichten ordnungsgemäß und ohne Beanstandungen erfüllt.
Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung eines Eilverfahrens, das der Mann bereits vor zwei Jahren angestrengt hatte. Das Landesverwaltungsamt wollte dem Schornsteinfeger, der kein Mitglied der NPD ist, aber der NPD-Fraktion im Kreistag des Burgenlandes vorsteht, den für gewöhnlich auf Lebenszeit vergebenen Kehrbezirk aufgrund „rechtsextremer Gesinnung“ entziehen.
Berufsverbot aus Gesinnungsgründen als „Präzedenzfall“
Man wolle damit ganz bewußt einen „Präzedenzfall“ schaffen, hatte der zuständige Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU) sein Vorgehen begründet. Kritiker sahen darin allerdings ein Berufsverbot, welches mit Bezug auf das Grundgesetz höchst problematisch sei.
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hatte bestätigt, „daß fehlende Verfassungstreue nicht den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister wegen Unzuverlässigkeit rechtfertigt“. Das Verwaltungsgericht Halle hat nun entschieden, daß der Schornsteinfeger bis zum Auslauf der Genehmigung im Jahr 2014 seinen Kehrbezirk behalten darf. (FA)