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Aus Tschechien ausgeliefert: Marla-Svenja Liebich muss in den Frauenknast

Aus Tschechien ausgeliefert: Marla-Svenja Liebich muss in den Frauenknast

Aus Tschechien ausgeliefert: Marla-Svenja Liebich muss in den Frauenknast

Marla-Svenja Liebich: könnte das Selbstbestimmungsgesetz kippen. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Marla-Svenja Liebich: könnte das Selbstbestimmungsgesetz kippen. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Marla-Svenja Liebich: wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Aus Tschechien ausgeliefert
 

Marla-Svenja Liebich muss in den Frauenknast

Sven Liebich, der sich inzwischen Marla-Svenja nennt, darf nach seiner Rückkehr nach Deutschland erstmal ins Chemnitzer Frauengefängnis. Dessen Leitung soll nun entscheiden, ob er da bleibt.
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CHEMNITZ. Nach seiner Auslieferung nach Deutschland bleibt Marla-Svenja Liebich vorerst im Chemnitzer Frauengefängnis. Ob er dort auch bis zum Ende seiner Haftstrafe bleibt, muss die Leitung der Justizvollzugsanstalt entscheiden. Der noch unter dem Vornamen Sven verurteilte Rechtsextremist wurde am Mittwoch morgen von der tschechischen Polizei an die deutschen Kollegen übergeben, wie sie auf dem Kurznachrichtendienst X mitteilte.

Vergangene Woche hatte das Oberlandesgericht in Prag entschieden, dass die Auslieferung Liebichs rechtmäßig war. Seine Beschwerden seien demnach unbegründet gewesen. Der 55jährige war im April nach über fünf Monaten auf der Flucht festgenommen worden (JF berichtete). Nun muss er eine 18monatige Haftstrafe absitzen.

Liebich tauchte vor seinem Urteil ab

Liebich hatte in Halle regelmäßig Demonstrationen organisiert. Dabei beleidigte er linke Politiker, darunter die Grüne Renate Künast. Bereits 2023 war er vom Amtsgericht Naumburg wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede verurteilt worden. Zweimal legte er Revision ein, doch die Strafe wurde letztendlich im Mai 2025 vom Oberlandesgericht Naumburg aufrechterhalten. In der Zwischenzeit nutzte Liebich das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, um seinen Geschlechtseintrag und den Namen zu ändern.

Mitte August entschied die Oberstaatsanwaltschaft Halle, dass er zunächst ins Frauengefängnis für ein Aufnahmegespräch darf. Dabei sollte festgestellt werden, ob Liebich eine Gefahr für andere weibliche Häftlinge darstellt. Kurz vor seinem Haftantritt tauchte er allerdings ab. Mehrere Politiker der Union, darunter Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU), hatten vor diesem Hintergrund eine Ausnahmeregelung für den Justizvollzug im Selbstbestimmungsgesetz gefordert. (kuk)

Marla-Svenja Liebich: wird am Landgericht in Pilsen vorgeführt. Foto: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
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