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Streit um Höcke-Aussagen: Ben Berndt geht juristisch gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“ vor

Streit um Höcke-Aussagen: Ben Berndt geht juristisch gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“ vor

Streit um Höcke-Aussagen: Ben Berndt geht juristisch gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“ vor

Links sieht man mit einem Megaphone den Leiter des „Zentrums für politische Schönheit“. Phillip Ruch, daneben den Podcaster Ben Berndt. Beide verklagen sich jetzt gegenseitig
Links sieht man mit einem Megaphone den Leiter des „Zentrums für politische Schönheit“. Phillip Ruch, daneben den Podcaster Ben Berndt. Beide verklagen sich jetzt gegenseitig
Der Leiter des „Zentrums für politische Schönheit“. Phillip Ruch und der Podcaster Ben Berndt: Juristischer Streit. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar / picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd / Montage: JF
Streit um Höcke-Aussagen
 

Ben Berndt geht juristisch gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“ vor

Jetzt schlägt Ben Berndt zurück: Nachdem der Leiter des linksextremen „Zentrums für Politische Schönheit“ vom Podcaster fordert, eine Stelle aus seinem Höcke-Gespräch zu löschen, kontert Berndt mit einer eigenen Klage.
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BERLIN. Der Podcaster Ben Berndt hat eine negative Feststellungsklage gegen den Leiter des linksextremen „Zentrums für Politische Schönheit“, Philipp Ruch, erhoben. Berndt möchte damit feststellen lassen, dass es Ruch nicht zusteht, eine Passage aus Berndts Podcast mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke entfernen zu lassen, wie Welt berichtet. Berndt wird von dem Medienanwalt Joachim Steinhöfel vertreten.

Der Hintergrund: Berndt betreibt mit „Ben Ungeskriptet“ einen populären Youtube-Podcast. Im April sprach er dort mit Höcke (JF berichtete) und erzielte innerhalb weniger Stunden mehrere Millionen Aufrufe.

Ruch sandte ihm daraufhin eine anwaltliche Abmahnung zu, mit der er die Entfernung einer Passage aus der Folge verlangte. An der fraglichen Stelle hatte Höcke über eine Aktion der linksextremen Organisation aus dem Jahr 2017 gesprochen. Damals hatten Anhänger der Gruppe eine Nachahmung des Berliner Holocaust-Denkmals vor Höckes privatem Wohnhaus aufgestellt und ihn und seine Familie nach eigener Aussage über einen längeren Zeitraum hinweg beobachtet.

Berndt mache sich laut Ruchs Anwälten strafbar

Höcke äußerte während des Podcasts dazu, dass er Ruch in einer vergangenen Rede einmal ermahnt hatte, das, was dieser mit ihm gemacht habe, könne er auch mit ihm machen. Er habe die Möglichkeit, Ruchs Wohnung zu umstellen, ihn rund um die Uhr bewachen zu lassen und dessen Kindern „auf dem Schulweg, in Anführungszeichen, aufzulauern“. Das sei allerdings „rein hypothetisch formuliert“.

Ruchs Kanzlei wertete diese Aussagen als strafbar und sandte Berndt ein entsprechendes Schreiben zu. Demnach handele es sich um ein gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten, Bedrohung und versuchte Nötigung. Berndt mache sich durch seine Verbreitung der Aussage wegen Beihilfe strafbar – sofern er die Stelle aus dem Interview nicht entferne.

Für den Fall, dass er keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgebe, werde die Kanzlei eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln stellen sowie die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Frist gelte bis zum 5. Juni.

Berndt sieht „Angriff auf ein Gesprächsformat“

Berndt unterzeichnete die Unterlassungserklärung nicht – und geht seinerseits nun juristisch gegen den Leiter des Zentrums vor. Ziel der Klage sei die Feststellung, dass Ruch keinen Anspruch auf die Entfernung der Passage habe. „Die Vorwürfe entbehren jeder Grundlage, die strafrechtlichen Vorwürfe sind abwegig“, heißt es in einer Erklärung von Steinhöfel.

Berndt betonte im Schreiben, Ruch mache aus „wenigen Sekunden Interview einen Generalangriff“. Das Ziel sei dabei nicht Ehrschutz, sondern „die Einschüchterung eines unliebsamen Formats“. Ruchs Anwaltsschreiben komme zwar „als juristische Auseinandersetzung“ daher, in Wahrheit handele es sich aber um einen „Angriff auf ein Gesprächsformat, das gerade davon lebt, Menschen ungefiltert sprechen zu lassen“.

Bereits zuvor drohte eine Behörde

Wer Gespräche führe, mache sich die Aussagen seiner Gäste nicht automatisch zu eigen. Es gehe in den Verfahren um die Frage, „ob unabhängige Formate künftig noch kontroverse Gespräche führen können, ohne bei unliebsamen Inhalten mit Strafanzeigen, Medienaufsicht und Unterlassungsforderungen überzogen zu werden“.

Bereits zuvor war die Landesanstalt für Medien NRW gegen Berndt vorgegangen (JF berichtete). Die Behörde verlangt dabei von dem Podcaster, eine andere Passage im Gespräch mit Höcke zu bearbeiten. (lb)

Der Leiter des „Zentrums für politische Schönheit“. Phillip Ruch und der Podcaster Ben Berndt: Juristischer Streit. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar / picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd / Montage: JF
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