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Untergetaucht: Mehr als 9.000 Haftbefehle in Berlin nicht vollstreckt

Untergetaucht: Mehr als 9.000 Haftbefehle in Berlin nicht vollstreckt

Untergetaucht: Mehr als 9.000 Haftbefehle in Berlin nicht vollstreckt

Haft. Festnahme: Die Berliner Polizei verdächtigt einen syrischen Flüchtling der Mitgliedschaft in einer islamistischen Terrorganisation (Symbolbild)
Haft. Festnahme: Die Berliner Polizei verdächtigt einen syrischen Flüchtling der Mitgliedschaft in einer islamistischen Terrorganisation (Symbolbild)
Die Berliner Polizei nimmt einen Verdächtigen fest. Tausende Haftbefehle bleiben in der Hauptstadt indes nicht vollstreckt. (Symbolbild) Foto: picture alliance/Jochen Tack/imageBROKER
Untergetaucht
 

Mehr als 9.000 Haftbefehle in Berlin nicht vollstreckt

In Berlin sind Tausende Haftbefehle nicht vollstreckt. Viele betreffen Diebstahl, Betrug und Drogenkriminalität – aber auch Mord und Totschlag tauchen in der Statistik auf.
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BERLIN. In Berlin sind derzeit 9.459 Haftbefehle offen. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage der AfD hervor. Ein großer Teil der Gesuchten ist nach Angaben der Behörden abgetaucht oder aus anderen Gründen nicht auffindbar. Fast die Hälfte der offenen Haftbefehle bezieht sich auf Diebstahlsdelikte.

Hinzu kommen Hunderte Fälle von Betrug, Drogendelikten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Raub. Brisant: Auch Mord und Totschlag werden in der Statistik aufgeführt.

Die meisten offenen Haftbefehle betreffen bereits verurteilte Täter. 7.532 Haftbefehle wurden zur Strafvollstreckung ausgestellt. In diesen Fällen sollten die Betroffenen ihre Haftstrafe zu einem bestimmten Termin antreten, erschienen aber nicht. Weitere 1.915 Haftbefehle dienen der Strafverfolgung. Dabei sucht die Polizei nach dringend Tatverdächtigen. Fast 3.000 offene Haftbefehle stammen aus den vergangenen zwölf Monaten. Rund 4.200 sind älter als ein Jahr, etwa 2.300 sogar älter als drei Jahre.

 

Haftbefehle betreffen auch bereits Abgeschobene

Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) verwies in der Antwort darauf, dass unter den offenen Haftbefehlen zu schweren Straftaten auch Fälle seien, in denen verurteilte Täter vor Verbüßung ihrer Strafe ins Ausland abgeschoben worden seien. Sie würden automatisch zur Fahndung ausgeschrieben, falls sie nach Deutschland zurückkehren.

Bei Straftaten, die nicht verjähren, blieben Fahndungen teils über Jahrzehnte bestehen, hieß es weiter. Das betreffe auch lange zurückliegende Taten. (rr)

Die Berliner Polizei nimmt einen Verdächtigen fest. Tausende Haftbefehle bleiben in der Hauptstadt indes nicht vollstreckt. (Symbolbild) Foto: picture alliance/Jochen Tack/imageBROKER
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