BERLIN. Die Berliner Grünen-Fraktion hat einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht, der Tattooverbote für Polizeibeamte und Mitarbeiter der Ordnungsämter in den Bezirken komplett lockert. Demnach sollen ihnen Tattoos „an Händen, Waden, am Kopf und am Hals erlaubt“ werden, wie der Tagesspiegel berichtet.
Bisher dürfen die Beamten Tätowierungen nicht offen zeigen und auch bei wärmeren Temperaturen nicht die Ärmel hochkrempeln, sollten die Arme tätowiert sein. Doch Teile der Dienstvorschrift 350 BE sollen nach dem Willen der Grünen fallen.
Darin heißt es bisher nicht nur, dass Polizeiangehörige „ihr Äußeres sauber und gepflegt“ zu halten haben, sondern auch: „Offen getragene Tätowierungen sind unzulässig. Durch die Dienstkleidung verdeckte Tätowierungen bleiben grundsätzlich unbeanstandet.“ Begründet wird dies unter anderem mit dem „Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit“.
Tätowierte Menschen seien längst Alltag
Grundsätzlich verboten sind Tattoos, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten oder obszöne, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Motive haben.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Vasili Franco, sagte der Zeitung: „Tätowierungen sind längst Alltag im Stadtbild. Tattoos dürfen kein pauschaler Ausschlussgrund für eine Tätigkeit im Staatsdienst sein.“ Die Dienstvorschriften steckten „noch im letzten Jahrhundert fest“. Die Polizei aber brauche dringend Nachwuchs.
Die Oppositionspartei, die nach der Abgeordnetenhauswahl am 20. September laut Umfragen mit SPD und Linken wieder den Berliner Senat stellen könnte, hat dabei zwei Gerichtsentscheidungen auf ihrer Seite. Im März vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Entscheidung der Polizei gekippt, eine 33-jährige Bewerberin abzulehnen, weil sie tätowierte Rosen auf beiden Handrücken mit den Namen ihrer Kinder trug.
Keine Mützen mehr im Dienst
Bereits 2018 hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass sogar große sichtbare Tätowierungen kein Hindernis bei einer Bewerbung bei der Hauptstadt-Polizei sein dürfen.

Laut der Behörde von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) werde die Dienstvorschrift nun überprüft. Wann sie vorliege, sei bisher noch nicht klar. Die Grünen wollen nun Druck ausüben, dass dies schnell geht: „Tattoos an Hals, Händen oder Beinen sind kein Grund, Beschäftigten pauschal Zuverlässigkeit, Integrität und ein neutrales Auftreten abzusprechen“, sagte Franco. Dies gelte auch für die Ordnungsämter, die den Bezirken unterstehen.
In diesem Zusammenhang wollen die Grünen auch die „Mützen-Regel“ kippen. Dies sei eine „unzeitgemäße Regelung“, die abgeschafft gehöre, heißt es in dem Antrag. Bisher müssen Beamte eine dienstliche Kopfbedeckung tragen, wenn sie im Einsatz sind. (fh)





