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Soldatin malträtiert: Bundeswehr: Sechsstündiges Verhör, weil der Ex-Freund nicht geimpft ist

Soldatin malträtiert: Bundeswehr: Sechsstündiges Verhör, weil der Ex-Freund nicht geimpft ist

Soldatin malträtiert: Bundeswehr: Sechsstündiges Verhör, weil der Ex-Freund nicht geimpft ist

Impfpflicht, Verhöre und Masken: Die Bundeswehr führte ein inhumanes Corona-Regime.
Impfpflicht, Verhöre und Masken: Die Bundeswehr führte ein inhumanes Corona-Regime.
Impfpflicht, Verhöre und Masken: Die Bundeswehr führte ein inhumanes Corona-Regime. Foto: picture alliance / Jochen Eckel
Soldatin malträtiert
 

Bundeswehr: Sechsstündiges Verhör, weil der Ex-Freund nicht geimpft ist

Eine Soldatin gerät ins Visier des MAD, weil sich der Vater ihres Kindes nicht gegen Corona impfen ließ. Die Frau wird so fertig gemacht, dass sie aus der Bundeswehr ausscheidet. Jetzt gewinnt sie vor Gericht.
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GOTHA. Das Bundesverwaltungsgericht hat einer ehemaligen Bundeswehr-Soldatin recht gegeben, die im Zusammenhang mit dem Corona-Regime vom Militärischen Abwehrdienst (MAD) massiv unter Druck gesetzt worden war und gegen die ein Vorgesetzter ein Disziplinarverfahren einleitete. Konkret entschieden die Richter, dass es rechtswidrig war, Tanja S. zu befehlen, den Impfpass vorzulegen und ihr Handy zu durchwühlen.

Die gelernte Friseurin war bereits sieben Jahre bei der Bundeswehr, als sie am 25. Januar 2023 in der Kaserne in Gotha zum Verhör befohlen wurde, wie jetzt die Bild-Zeitung berichtet. Mit diesem Tag begann für die heute 31-Jährige ein Martyrium.

Grund: Ihr Ex-Lebensgefährte und Vater ihres Kindes hatte gepostet, dass er sich nicht gegen Corona impfen lassen werde. Bei der Bundeswehr, der auch der Mann diente, galt aber die Impfpflicht. Tanja S. dagegen war geimpft. Dennoch geriet die Stabsunteroffizierin unter Verdacht, den Covid-Befehlen nicht zu gehorchen. Ihr wurde Rechtsextremismus unterstellt.

„Ich war ausspioniert worden“

Vor dem Bundesverwaltungsgericht schilderte die Frau laut Bild nun, was ihr widerfahren war. Ein Vorgesetzter, ein Major, habe sie in einen Raum geführt, in dem zwei MAD-Männer warteten. Die Geheimdienstler stellten ihr bohrende Fragen: Wie eng ist das Verhältnis zum Ex-Lebensgefährten? Was denkt er über Politik? Kennen Sie seine rechtsradikalen Ansichten?

Die Soldatin fühlte sich demnach wie im Kreuzverhör. „Es war unheimlich, sie wussten Dinge über mich, die sie eigentlich nicht wissen konnten. Ich war ausspioniert worden.“ Obwohl sie den Impf-Befehl befolgt hatte und sich sonst nichts hatte zuschulden kommen lassen, wurde sie in Sippenhaft genommen für einen Mann, dessen Ansichten der Bundeswehr nicht passten und von dem sie getrennt lebte.

Das Verhör dauerte sechs Stunden. Nach vier Stunden verlangten die MAD-Agenten das Handy der Frau. Doch diese weigerte sich. Als man ihr dienstrechtliche Konsequenzen androhte, lenkte sie ein: „Sie meinten, das wäre doch ärgerlich für eine Mutter, die ein Haus gebaut hat.“ Dann durchforsteten die Geheimdienstmänner ihre privaten Nachrichten.

Tanja S. musste aus der Bundeswehr ausscheiden

Als Tanja S. darauf bestand, einen Rechtsanwalt hinzuziehen, wurde das Verhör beendet. Denn der hatte ihr geraten, sich dem Befehl zu widersetzen, weder weiter zu antworten noch ein vorgelegtes Dokument zu unterschreiben.

Dieser Vorfall löste Ängste bei der Soldatin aus, sie konnte kaum noch in die Kaserne fahren. Es folgten Herzrasen und Panikattacken: „Ich hatte immer Angst, dass das Verhör fortgesetzt wird.“ Einige Tage darauf forderte der Major nach ihren Angaben dann die Vorlage des Impfpasses ein. Doch sie konnte diesen nicht finden, wie sie erzählt. Sie erlitt einen Nervenzusammenbruch, der Truppenarzt schrieb sie krank.

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Nun leitete der Vorgesetzte ein Disziplinarverfahren gegen sie ein. Mit Hilfe ihres Rechtsanwalts Michael Giesen zog sie vor Gericht, um sich zu wehren. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, sowohl die Durchsuchung des Mobiltelefons als auch der Befehl zur Vorlage des Impfpasses waren rechtswidrig. Der Jurist sagte der Bild: „In der Corona-Zeit wurden Grenzen überschritten, die in einem Rechtsstaat nicht zur Disposition stehen. Der Beschluss weist Vorgesetzte in ihre Schranken.“

Tanja S. ist mittlerweile als dienstunfähig aus der Bundeswehr ausgeschieden und arbeitet im Unternehmen ihres Mannes. (fh)

Impfpflicht, Verhöre und Masken: Die Bundeswehr führte ein inhumanes Corona-Regime. Foto: picture alliance / Jochen Eckel
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