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Bundesjustizministerin: Hubig will politische Gesinnung ehrenamtlicher Richter kontrollieren

Bundesjustizministerin: Hubig will politische Gesinnung ehrenamtlicher Richter kontrollieren

Bundesjustizministerin: Hubig will politische Gesinnung ehrenamtlicher Richter kontrollieren

Berlin, Deutschland: Deutscher Bundestag: 81. Bundestagssitzung: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD)
Berlin, Deutschland: Deutscher Bundestag: 81. Bundestagssitzung: Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig (SPD)
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD): Sie blickt auf die Wahl in Sachsen-Anhalt mit großer Sorge. Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
Bundesjustizministerin
 

Hubig will politische Gesinnung ehrenamtlicher Richter kontrollieren

Bundesjustizministerin Hubig sieht den Rechtsstaat durch Extremisten in der Justiz, blockierte Richterwahlen und den möglichen AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt gefährdet. Nun kündigt die SPD-Politikerin gesetzliche Konsequenzen an.
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BERLIN. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, die politischen Ansichten von Schöffen stärker zu kontrollieren. „Der Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie und wir müssen unseren Rechtsstaat stärken für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten“, sagte sie gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Montag.

Sie blicke dabei vor allem auf die Justiz. „Wer für die Justiz arbeitet, muss mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.“ Um die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffen klarer zu regeln, arbeite das Bundesjustizministerium „gerade an einem Gesetzentwurf“.

Laut Hubig gibt es Hinweise darauf, „dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen“. Das könne nicht sein. „Wer Schöffin oder Schöffe werden will, muss sich verfassungstreu verhalten. Das werden wir gesetzlich klarstellen.“

AfD in Sachsen-Anhalt macht Hubig große Sorgen

Zudem sagte Hubig, dass der Rechtsstaat in Thüringen derzeit Angriffen ausgesetzt sei, indem die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Um „die Folgen möglicher Blockaden zu mindern“, werde bald „ein Regelungsvorschlag“ vorgelegt werden.

Gleichzeitig bereite ihr die Wahl in Sachsen-Anhalt „große Sorge“. Die AfD finde in Sachsen-Anhalt großen Zuspruch, „obwohl sie als rechtsextremistisch eingestuft ist“.

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Hubig kündigte an, die politische Auseinandersetzung mit der AfD weiterzuführen. „Und wir müssen verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Die Leute erwarten, dass wir in Bund und Ländern eine gute Politik machen.“ Ein Parteiverbot sei „das schärfste Schwert, das unser Grundgesetz bereithält“. Es müsse daher „ernsthaft geprüft werden, ob die Voraussetzungen bei der AfD gegeben sein könnten“.

Bisher dürfen Stasi-Mitarbeiter nicht berufen werden

Laut dem Deutschen Richtergesetz dürfen derzeit Bürger vom Amt eines Schöffen ausgeschlossen werden, die „wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes“ für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind. Auch wer gegen die „Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ hat, kann vom Amt ausgeschlossen werden.

Weitere Einschränkungen sind etwa, dass Gerichte darauf achten sollen, dass „Frauen und Männer angemessen berücksichtigt werden“. Zudem leisten Schöffen einen Eid, ihre Pflichten „getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ zu erfüllen. Die politische Gesinnung wird im Gesetz bisher nicht erwähnt. (mas)

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD): Sie blickt auf die Wahl in Sachsen-Anhalt mit großer Sorge. Foto: picture alliance / dts-Agentur | dts Nachrichtenagentur GmbH
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