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„Brain-Drain“: Wie man den Fachkräftemangel stoppen kann

„Brain-Drain“: Wie man den Fachkräftemangel stoppen kann

„Brain-Drain“: Wie man den Fachkräftemangel stoppen kann

Eine Mitarbeiterin des Deutschen Krebsforschungszentrum bearbeitet in einem Labor unter dem Mikroskop eine Probe. Auch hier gibt es Fachkräftemangel.
Eine Mitarbeiterin des Deutschen Krebsforschungszentrum bearbeitet in einem Labor unter dem Mikroskop eine Probe. Auch hier gibt es Fachkräftemangel.
Ein Labor in Deutschland (Symbolbild): Ein Vorschlag soll internationale Studenten zum Bleiben motivieren. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
„Brain-Drain“
 

Wie man den Fachkräftemangel stoppen kann

Jährlich kostet jeder internationale Student den deutschen Steuerzahler rund 11.000 Euro. Viele kehren nach dem Studium in ihre Heimat zurück. Jetzt will die AfD-Fraktion in Sachsen einen Bleibeanreiz schaffen, um die Wertschöpfung zu sichern.
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Protektionismus, hohe Kosten für Energie und Dekarbonisierung, steuerliche Nachteile im internationalen Wettbewerb, marode Infrastruktur, Bürokratie, Bildungs- und Ausbildungsmängel – Deutschland droht ein Jahrzehnt des Stillstands, was die reale Wirtschaftsleistung angeht. Der demographische Wandel mit der Verrentung der „Baby-Boomer“ verstärkt diesen Trend, indem der Fachkräftemangel immer mehr zum Flaschenhals wird – insbesondere im Baugewerbe, in Gesundheitsberufen, bei Ingenieuren und IT-Spezialisten.

Laut einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bliebe das Erwerbspersonenpotential nur bei einer Nettozuwanderung von 400.000 Personen pro Jahr bis 2035 konstant.

Die Öffnung der Hochschulen für ausländische Studenten wäre eine Möglichkeit, junge Menschen für eine qualifizierte Ausbildung zu gewinnen. Die Krux hierbei: Die jährlichen Ausbildungskosten von im Schnitt etwa 11.000 Euro trägt der deutsche Steuerzahler, aber der volkswirtschaftliche Nutzen für Deutschland bleibt weitgehend aus, wenn die Absolventen nach Abschluss des Studiums in ihre Heimatländer zurückkehren („Brain-Drain“). Studiengebühren als Kostenbeteiligung für ausländische Studenten wiederum könnten abschrecken. Zudem stellt sich das Problem der Finanzierung in dieser Lebensphase. Wie also das Dilemma lösen?

Jährliche Ausgaben je Hochschulstudienplatz 2024. Quelle: IW Köln / DAAD. Grafik: JF

Zwei Drittel der Staaten erheben spezielle Studiengebühren

Das Studium an staatlichen Hochschulen in Deutschland ist grundsätzlich studiengebührenfrei. Eine Ausnahme bildet das Zweitstudium an öffentlichen Hochschulen, für das in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Baden-Württemberg zwischen 350 und 700 Euro pro Semester zu zahlen sind. Zudem werden in Baden-Württemberg seit dem Wintersemester 2017/2018 für internationale Studenten Hochschulgebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester erhoben.

Hintergrund war zum einen der enorme Anstieg der Studenten aus dem Ausland von etwa 300 Prozent in einem Zeitraum von 20 Jahren, zum anderen signifikant höhere Abbruchquoten gegenüber „Bildungsinländern“. In anderen europäischen Ländern fallen in der Regel nicht unerhebliche Studiengebühren für alle an, davon in etwa 30 Prozent der Länder von mehr als 500 Euro pro Semester. Darüber hinaus erheben zwei Drittel der Staaten spezielle Studiengebühren für internationale Studenten von außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU plus Island, Liechtenstein, Schweiz). Anlass dieser Einschränkung ist das Diskriminierungsverbot auf EU-Ebene (Art. 18 Abs. 1 AEU-Vertrag), das die Ungleichbehandlung von EU-Bürgern verbietet.

Härtefall-Regelungen und andere Sozialklauseln berücksichtigen

Aktuell hat die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der Studiengebühren von 1.500 Euro für internationale Studenten vorsieht, kombiniert mit der Möglichkeit einer Rückerstattung. Ein Bleibeanreiz ist das innovative Element und ein zentraler Unterschied zu Baden-Württemberg. Die Rückzahlung setzt voraus, dass nach erfolgreichem Studienabschluss mindestens fünf Jahre ununterbrochen eine steuerpflichtige Erwerbstätigkeit in Sachsen nachgewiesen wird. Die Beteiligung an den Kosten des Studiums soll somit entweder direkt über die Gebühren oder indirekt als künftige Steuerzahler bei tatsächlicher wirtschaftlicher und sozialer Integration in den sächsischen Arbeitsmarkt gewährleistet werden.

Rechtsgutachten weisen auf die Notwendigkeit einer sozialverträglichen Ausgestaltung hin (Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes). Durch Härtefall-Regelungen und andere Sozialklauseln wird dem Rechnung getragen. Allerdings kommen die internationalen Studenten überproportional aus akademischen Elternhäusern und dürften daher vermehrt Zugang zu einer familiären Unterstützung haben. Schließlich sind Rückerstattungen vorgesehen, so dass eine Art Studienkredit auch über die Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme bei sächsischen Firmen von diesen abgesichert werden könnte.

Internationale Studenten könnten zur Wertschöpfung beitragen

Kritisch ist die Nichtfestlegung der Beteiligung der Hochschulen an den Einnahmen zu sehen. In Baden-Württemberg erhalten sie 20 Prozent der Einnahmen, die für „die Betreuung und die Förderung sonstiger Belange der Internationalen Studierenden“ zu verwenden sind. In Sachsen könnte allenfalls in einer Rechtsverordnung das Verfahren zur Festsetzung, Befreiung und Rückerstattung der Studiengebühren sowie zur Nachweiserbringung näher geregelt werden.

Auf der Basis von 19.482 Studienanfängern (2024) in Sachsen, davon 3.820 internationale Studenten, ergibt sich ein Anteil von 19,6 Prozent. Legt man die Erfahrungen Baden-Württembergs zugrunde, so würden bei einem Anteil von 40 Prozent gebührenbefreiter Studenten jährliche Einnahmen von 6,88 Millionen Euro im ersten Erhebungsjahr resultieren. Langfristig wäre ab dem fünften Jahr mit 34,38 Millionen Euro an Einnahmen zu rechnen. Allerdings dürfte ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand durch Einziehung, Mahnung, Buchhaltung, haushälterischen Aufwand, Abführung/Weiterleitung der Gebühren und ähnliches entstehen. Zentral bleibt jedoch der Effekt auf die Bleibequote.

So hat das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer aufwendigen Studie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen internationaler Studenten auf Basis von drei Szenarien zur Bleibequote berechnet. Danach würden sie (je 1.000 Studienanfänger) selbst bei niedriger Bleibequote eine zusätzliche Wertschöpfung (Einkommen) in Höhe von 620 Millionen Euro erwirtschaften – in einem Zeitraum von 44 Jahren zwischen Studienbeginn und dem Übergang in den Ruhestand. Dies entspricht einer jährlichen Pro-Kopf-Wertschöpfung von 66.700 Euro oder 59.900 Euro inklusive einer Ruhestandsphase von annahmegemäß 14 Jahren.

Staatlichen Einnahmen würden steigen, Fachkräftemangel sinken

Infolge der hohen Qualifikation übersteigt dieser Wert den deutschen Pro-Kopf-Durchschnitt um 21 Prozent. Auch aus staatlich-fiskalischer Sicht sind internationale Studenten selbst ohne Studiengebühren ein Gewinn. Ausgehend von knapp 79.000 internationalen Studenten, die im Jahr 2022 ein Studium in Deutschland aufgenommen haben, errechnet das IW einen gesamtstaatlichen Überschuss (Einnahmen minus Ausgaben) von 7,36 Milliarden Euro.

Bereits drei bis fünf Jahre nach Studienende übersteigen die staatlichen Einnahmen die getätigten Ausgaben. Insgesamt erscheint der Gesetzentwurf als ein vielversprechender Versuch, der bei positiven Ergebnissen zur Nachahmung einladen dürfte.


Prof. Dr. Dirk Meyer lehrt Ökonomie an der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.

Aus der JF-Ausgabe 19/26.

Ein Labor in Deutschland (Symbolbild): Ein Vorschlag soll internationale Studenten zum Bleiben motivieren. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Weißbrod
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