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Streit um X und DSA: Der Haken an der Sache mit Elon Musk

Streit um X und DSA: Der Haken an der Sache mit Elon Musk

Streit um X und DSA: Der Haken an der Sache mit Elon Musk

Der Eigentümer des Kurznachrichtendiensts X, Elon Musk: Brüssel macht ihm Ärger. (Themenbild)
Der Eigentümer des Kurznachrichtendiensts X, Elon Musk: Brüssel macht ihm Ärger. (Themenbild)
Der Eigentümer des Kurznachrichtendiensts X, Elon Musk: Brüssel macht ihm Ärger. Foto: picture alliance / Anadolu | Harun Ozalp
Streit um X und DSA
 

Der Haken an der Sache mit Elon Musk

Mitten im Streit mit dem Tech-Milliardär Elon Musk bringt der US-Kongreß geheime Papiere aus Brüssel ans Tageslicht. Sie zeigen, mit welchen Mitteln die EU die Betreiber sozialer Medien unter Druck setzen will.
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Jetzt wird es persönlich. Die EU nimmt sich Elon Musk vor. Und zwar nicht eine seiner Firmen, nicht Tesla, nicht SpaceX und nicht Neuralink, sondern den Multimilliardär höchstselbst. Das legen vor kurzem veröffentlichte Papiere aus dem inneren Zirkel der EU-Kommission nahe, die darlegen, wie sie X – und dessen Chef – an den Kragen will. Brisant: Veröffentlicht hatte die Dokumente kein frustrierter Verwaltungsbeamter in Brüssel, sondern der Justizausschuß des Repräsentantenhauses in Washington D.C.

Die in der Mehrheit republikanischen Abgeordneten begleiten den Streit zwischen X und der EU schon seit längerem. Mehr als 90 Treffen soll es von 2022 bis 2024 zwischen Vertretern beider Seiten schon gegeben haben. „Nach Angaben von Unternehmensvertretern waren diese Dialoge weder freiwillig noch konsensorientiert, da die Unternehmen davon ausgingen, daß eine Verweigerung regulatorische Konsequenzen nach sich ziehen könnte“, rekapitulieren die Abgeordneten in dem Dokument.

Nicht nur X habe in den vergangenen Monaten berichtet, „faktisch keine echte Wahl“ bei der Gestaltung der eigenen Unternehmenspolitik gehabt zu haben. Tagesordnung und Ergebnisse der Treffen seien von EU-Gesandten im vorhinein festgelegt worden. Was später öffentlich als „Konsens“ verkauft wurde, sei in Wahrheit unter Androhung von Sanktionen erreicht worden. So hätten EU-Offizielle damit gedroht, den „Werkzeugkasten“ des DSA auszupacken, sollten die amerikanischen Partner sich weiter sperren.

Die EU hält den „blauen Haken“ für eine Irreführung

Fragt sich, weshalb die EU so eine Drohkulisse aufbaut. In dem nun von den Amerikanern veröffentlichten als „vertraulich“ gekennzeichneten Papier werden die Gründe aufgelistet. In bürokratischer Manier werden zahlreiche Punkte genannt, bei denen X gegen das 2022 in Kraft getretene Digitalgesetz Digital Services Act (DSA) verstoßen soll. Das größte Ärgernis: der sogenannte blaue Haken. Dieser dient auf X wie auch auf anderen Plattformen – Meta hat auch einen blauen, Google und LinkedIn einen grauen Haken – dazu, Nutzer über die Vertrauenswürdigkeit eines Kontos aufzuklären. Donald Trump mit grauem Haken (@therealdonaldtrump) ist so etwa auf X als „der Echte“ kenntlich.

Der Verifikationsmarker wurde vor der Übernahme durch Musk von der Plattform selbst oder auf Antrag der Nutzer vergeben – nicht für Geld. Das änderte sich mit der Übernahme durch Musk und dem darauffolgenden Wandel von Twitter zu X. Inzwischen kann man sich die Authentifizierung einfach kaufen; sie kostet als Teil des Premiumpakets zwischen drei und 44 Euro pro Monat und ziert mittlerweile auch so illustre Konten wie Donald Duck, Lucky Luke und Tim von Tim und Struppi – also von fiktiven Figuren, die aus Sicht der EU gar nicht als vertrauenswürdig ausgezeichnet werden können.

„Die Anforderungen, die zuvor angelegt wurden, um den ‘Verifiziert’-Status von Nutzern auf Twitter zu bestätigen, wurden abgeschafft und durch unwirksame Standards beim Abonnementservice ‘Premium’ und ‘Premium+’ ersetzt“, moniert die Kommission. Für sie ist der neue blaue Haken ein klassischer Fall für ein „dark pattern“, also für die Irreführung von Plattformnutzern durch simple Seitengestaltung. Das Symbol suggeriert ein authentisches Gegenüber, präsentiert aber im Grunde nur einen Käufer.

Der US-Kongreß kontert mit Doppelmoral-Vorwürfen

Den Justizausschuß empören derlei Vorwürfe. „Ganz richtig – die EU-Kommission hat X schon für die alleinige Tatsache mit einer Strafe in Höhe von 45 Millionen Euro belegt, weil Nutzer wegen des blauen Hakens glauben könnten, 1. daß diese Comicente zum Leben erwacht ist und 2. ein echter X-Nutzer sei“, schreiben die Amerikaner halb entsetzt, halb belustigt auf X. Für die Politiker steht fest, die Europäische Kommission habe diese „lächerlichen“ Verstöße gegen das DSA nur erfunden, um X mit einer Geldstrafe von fast 150 Millionen Dollar zu belegen.

Die Kommission stört sich unterdessen nicht nur am Verifikationssystem von X, sondern auch am fehlenden Zugang zu Unternehmensdaten durch Dritte – wie etwa Wissenschaftler – sowie dem Ausbau des Werbearchivs von X. Verstöße in all diesen Bereichen summieren die drohenden Strafzahlungen auf 120 Millionen Euro, fast sechs Prozent des geschätzten Jahresumsatzes der Techfirma. Die Endsumme ergibt sich gestaffelt aus Zahlungen für einzelne Verstöße, alles DSA-konform.

Die US-Abgeordneten kontern das Schreiben aus Brüssel, hier werde EU-Recht auf die Vereinigten Staaten ausgedehnt. Dies sei ein klarer Verstoß gegen die Souveränität der USA. Brüssel messe außerdem mit zweierlei Maß, da die EU Daten von ihren amerikanischen Partnern fordere und sich gleichzeitig weigere, die verarbeiteten Daten zurück an die USA zu schicken. Die „Wissenschaftler“ und „Prüfer“, von denen im Brüsseler Papier die Rede sei, hätten sich in der Vergangenheit zudem immer wieder als Parteigänger der Demokraten erwiesen. Tatsächlich sieht der DSA das „Monitoring“, also die Überwachung von sozialen Netzen vor, um „systemische Risiken“ auszuschließen.

Laut Brüssel soll Elon Musk persönlich haften

Die offizielle Begründung für das Werberegister lautet, daß der Einfluß von Anzeigen gründlicher als bisher nachverfolgt werden muß – „besonders da, wo diese Werbung Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Diskurs, Wahlprozesse oder die öffentliche Debatte haben kann.“ An dieser Stelle hat die EU in den vergangenen Monaten bereits den Druck erhöht, dem DSA-Gesetz die TTPA-Verordnung politische Werbung betreffend an die Seite gestellt (JF berichtete). Techriesen wie Meta und Google haben daraufhin sämtliche Werbung mit politischen Inhalten auf ihren Seiten – Facebook und Youtube etwa – in Europa gesperrt.

Die US-Abgeordneten ließen auch diese Vorwürfe aus Brüssel nicht gelten und antworteten, X besitze bereits ein Archiv für Anzeigen, nur reiche dieses eben nicht so weit zurück wie von den europäischen Partnern gewünscht. Überhaupt: „Die EU-Kommission erwartet von uns tatsächlich, daß wir glauben, daß derart nebensächliche Technikalitäten für die 35-Millionen-Euro-Strafe ursächlich sind, die uns deshalb ins Haus steht.“ Der wahre Grund sei wohl eher der, daß X den Europäern erlaube, unzensiert über die desaströsen Folgen der Migrationspolitik in Europa zu reden.

Vor allem ein unscheinbar daherkommender Abschnitt des vom Repräsentantenhaus geleakten Dokuments verschärft indes den Ton zwischen Europa und Amerika. „Nach seinem gewöhnlichen Bedeutungsgehalt bezeichnet der Begriff ‘Anbieter’ allgemein jede Person, jedes Unternehmen oder jede wirtschaftliche Einheit, die eine bestimmte Dienstleistung erbringt“, heißt es in dem Papier, wobei das kleine Wörtchen „Person“ den Schlüssel zum Verständnis bildet, weil es juristisch genommen auch sogenannte natürliche Personen, also auch X-Chef Elon Musk selbst meinen kann.

Der Techmilliardär stünde dann plötzlich mit Haut und Haaren – sprich: seinem Privatvermögen – im Fadenkreuz der Brüsseler Behörden. Kommt es hart auf hart, könnte Europa Musk am Unternehmensvermögen von X vorbei für dessen Verstöße haftbar machen. Im Juristendeutsch nennt man so einen Vorgang „Durchgriffshaftung“. Umgangssprachlich kann man sagen: es wird persönlich.

Aus der JF-Ausgabe 8/26.

Der Eigentümer des Kurznachrichtendiensts X, Elon Musk: Brüssel macht ihm Ärger. Foto: picture alliance / Anadolu | Harun Ozalp
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