EINSIEDELN. Die Zürcher Oberjugendanwaltschaft hat im Fall eines randalierenden Asylbewerbers ein öffentliches Interesse eingeräumt. Das Urteil ist bereits im vergangenen Mai gefallen, nun hat das Internetportal „swiss-cath“ Einsicht in den Strafbefehl bekommen.
Hintergrund ist ein Fall von Vandalismus in einer der bedeutendsten Wallfahrtskirchen der Schweiz. Im November 2024 hatte ein jugendlicher Asylbewerber aus Afghanistan in der Klosterkirche Einsiedeln eine Marienfigur schwer beschädigt.
Der Migrant riß der schwarzen Madonna damals das Kleid vom Leib und schlug auf sie ein. Dann schnappte er sich die Insignien, eine Krone und ein Zepter. Seinen Auftritt krönte er im wahrsten Sinne des Wortes damit, daß er sich die Krone aufs eigene Haupt setzte. Bei der Attacke beschädigte er die Marienfigur sowie weitere Gegenstände.
Afghane befindet sich in der Psychiatrie
Obwohl das Kloster den Jugendlichen nicht zur Rechenschaft ziehen wollte, gab es einen Prozeß. Die Zürcher Justiz entschied: der Afghane hat sich der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit schuldig gemacht. Das Urteil ist rechtskräftig. Doch zu welcher Strafe er verurteilt wurde, wollten die Behörden nicht sagen.
Mit einer Strafe muß der Verurteilte offenbar aber nicht rechnen. Er ist in einer „psychiatrischen Institution“ im Kanton Zürich untergebracht. (zit)





