BERLIN. Die Bundesregierung plant ein Gesetz zu erlassen, dessen Entwurf ihr die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgegeben hat. Demnach sollen Meinungen, die der Regierungslinie und der WHO-Haltung in einer Pandemie widersprechen, verboten werden. Damit wolle man die Konsequenz aus der Desinformation und den Verschwörungstheorien ziehen, die es während der Corona-Jahre gegeben habe.
Problem: Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle haben sich viele der angeblichen Desinformationen und Verschwörungstheorien als richtig herausgestellt. Jetzt wissen wir, daß weder Masken noch Impfungen gegen Ansteckungen halfen, daß Kinder keine Pandemietreiber, die Schulschließungen falsch und Impfungen nicht „nebenwirkungsfrei“ waren.
Laut BND entstand das Virus auch nicht auf einem Tiermarkt im chinesischen Wuhan, wie Virologe Christian Drosten behauptete, sondern entsprang dem dortigen Labor. Im Nachhinein waren die deutsche Politik und ihr Chefberater für die wichtigsten Falschinformationen verantwortlich (die JF berichtete). Allerdings würde Vergleichbares nicht unter das Gesetz fallen. Strafbar wären nur gegenteilige Äußerungen.
Ablehnung aus Italien, Österreich und Großbritannien
Anders als bei Schwarz-Rot ist das Begehren der WHO in Großbritannien, Italien und Österreich sofort auf scharfe Ablehnung gestoßen. Die Regierungen dieser Länder weigern sich, den Gesetzentwurf zu unterzeichnen. Interessant: Der Widerspruch geht durch alle Lager: Das Vereinigte Königreich wird von Sozialisten regiert, Italien von Rechtskonservativen und Österreich von Christ- und Sozialdemokraten sowie Liberalen.
Der WHO-Entwurf sieht vor, daß die Mitgliedstaaten „Kernkapazitäten vorhalten für den Umgang mit Fehl- und Desinformation“. Obwohl sich der Passus nur unauffällig im Anhang der WHO-Gesundheitsvorschriften findet, übernahm Deutschland ihn in dieser Form hundertprozentig. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereits Mitte Juli beschlossen. Nun, nach der Sommerpause, muß er nur noch Bundestag und Bundesrat passieren.
Damit sollen – ähnlich wie in den Corona-Jahren – abweichende Äußerungen zu geeigneten Gegenmaßnahmen, Ursprung und Gefährlichkeit eines Virus‘ unterdrückt werden. Mit dem Unterschied, daß dies nun sogar gesetzlich geregelt ist. Wer dagegen verstößt, kann nicht nur gesellschaftlich geächtet werden, er macht sich auch strafbar. Bis heute werden Kritiker vom Verfassungsschutz als „Delegitimier des Staates“ beobachtet.
Bei einer Pandemie gilt Artikel 5 nicht mehr
Artikel 5 des Grundgesetzes wäre damit komplett ausgehebelt. Dort ist das „Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, garantiert. Bei Corona wurden ebenfalls zahlreiche Grundrechte außer Kraft gesetzt. Die Meinungsfreiheit blieb aber formal bestehen.
Die WHO hat sich seit Beginn der Corona-Maßnahmen damit beschäftigt die angeblich „gefährliche Flut an Falschinformationen“, wie sie es in einer Studie 2022 formulierte, zu bekämpfen. Gegensätzliche Meinungen diffamierte sie als „Infodemic“.
Für die im Hintergrund von China dominierte Weltgesundheitsorganisation gelten als Desinformation bereits „Verschwörungserzählungen über den Ursprung der Pandemie“, „Masken-Mythen“ und „Impf-Mythen“. Diese seien genauso „gefährlich“, wie die Behauptung, „Alkohol könne Covid-19 heilen“. Allerdings hat dies tatsächlich niemand ernsthaft verbreitet.
Die WHO fordert von ihren Mitgliedsstaaten, „Infodemic-Workforces“, „Journalistenbriefings“ und „Infodemic-Manager“ einzusetzen. Von Fachleuten sollten künftig nur noch jene öffentlich reden, die die offizielle Linie der Organisation und der Bundesregierung vertreten. Dies hatte auch bereits Drosten gefordert, als seine Corona-Erzählungen nach und nach ins Wanken geraten. Wer ihm bei der nächsten Pandemie widerspricht, verstößt gegen das Gesetz, wenn Bundestag und Bundesrat es im Herbst verabschieden. (fh)