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Parkinson-Kranken verspottet?: Warum der AfD ein Teilerfolg im „Arschloch-Streit“ zu wenig ist

Parkinson-Kranken verspottet?: Warum der AfD ein Teilerfolg im „Arschloch-Streit“ zu wenig ist

Parkinson-Kranken verspottet?: Warum der AfD ein Teilerfolg im „Arschloch-Streit“ zu wenig ist

Treffen sich regelmäßig vor Gericht: Dirk Bruhn (r), Abgeordneter der Fraktion die Linke im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, und Enrico Schult (l), Abgeordneter der AfD-Fraktion. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Treffen sich regelmäßig vor Gericht: Dirk Bruhn (r), Abgeordneter der Fraktion die Linke im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, und Enrico Schult (l), Abgeordneter der AfD-Fraktion. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Treffen sich regelmäßig vor Gericht: Dirk Bruhn (r), Abgeordneter der Fraktion die Linke im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, und Enrico Schult (l), Abgeordneter der AfD-Fraktion. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Parkinson-Kranken verspottet?
 

Warum der AfD ein Teilerfolg im „Arschloch-Streit“ zu wenig ist

Ein Linken-Abgeordneter nennt AfD-Abgeordnete „menschliche Arschlöcher“. Die AfD will sich das nicht gefallen lassen und zieht vor mehrere Gerichte – die Urteile fallen unterschiedlich aus.
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SCHWERIN/ROSTOCK/STRALSUND. Im mittlerweile vor drei Gerichten ausgetragenen „Arschloch-Streit“ mit einem Linken-Abgeordneten haben AfD-Landtagsabgeordnete nun einen Teilerfolg erzielt. Doch andernorts fallen die Urteile anders aus.

Anlaß war eine Szene im Schweriner Landtag: Der an Parkinson erkrankte Dirk Bruhn (Linke) warf den AfD-Politikern Enrico Schult und Thore Stein vor, sie hätten während einer Sitzung sein Zittern nachgeäfft. Allerdings konnte bis heute niemand Bruhns Behauptung bezeugen. Vor laufender Kamera sagte dieser anschließend: „Das zeigt, daß sie nicht nur politische Arschlöcher sind, sondern auch menschliche.“

Die AfD-Politiker wollten weder die aus ihrer Sicht erfundene Unterstellung noch die Beleidigung hinnehmen und forderten eine Unterlassungserklärung – vergeblich. Bereits im Mai hat das Landgericht Schwerin die Klage der AfD abgewiesen – die JF berichtete. Begründung: Die Landesverfassung schützt Abgeordnete im Plenarsaal vor strafrechtlicher Verfolgung.

Inzwischen haben weitere Gerichte über den Fall entschieden, weil Kreisverbände der Linken die umstrittene Aussage in Pressemitteilungen wiederholt hatten. Das Landgericht Stralsund hat den Antrag der AfD zurückgewiesen. Die Richter sahen keine Möglichkeit, die Wahrheit der Anschuldigungen zu klären – daher bleibe die Aussage zulässig.

AfD fürchtet neuen Tiefpunkt

Anders nun in Rostock: Dort hat das Gericht dem AfD-Antrag teilweise stattgegeben. Der Linken-Kreisverband darf die Abgeordneten nicht mehr als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnen. Diese Formulierung verletze die Persönlichkeitsrechte und sei nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Bei Verstoß drohen bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder sechs Monate Ordnungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AfD-Fraktionsvize Schult äußerte sich enttäuscht: „Ich möchte meine Integrität wiederhergestellt sehen – nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Wenn künftig jeder Abgeordnete unbewiesene Anschuldigungen äußern dürfe, sei ein neuer politischer Tiefpunkt erreicht. (rr)

Treffen sich regelmäßig vor Gericht: Dirk Bruhn (r), Abgeordneter der Fraktion die Linke im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, und Enrico Schult (l), Abgeordneter der AfD-Fraktion. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
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