WIEN. Ein Gericht hat einen 19jährigen Iraker wegen Unterstützung einer terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zwar zu zwei Jahren Haft verurteilt, nach dem Urteilsspruch aber sofort auf freien Fuß gesetzt. Trotz des „verheerenden Gesamtbildes” wurde ihm die bereits abgesessene Untersuchungshaft angerechnet. Er bekommt Bewährungshilfe und muß ein Deradikalisierungsprogramm absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Migrant hatte zumindest kurzzeitig Kontakt zu Beran A., dem mutmaßlichen Planer eines Anschlags auf das Taylor-Swift-Konzert in Wien. Auf seinem Handy wurden IS-Propagandamaterial und 200 kinderpornographische Bilder gefunden. Die Kinderpornographie könnte Gegenstand eines separaten Verfahrens werden.
IS-Propaganda, radikale Inhalte, Kinderpornographie
Seit Sommer 2023 betätigte sich der damals jugendliche Iraker als IS-Propagandist. Über soziale Medien verbreitete er extremistische Inhalte und ein Treuegelübde auf einen IS-Führer. Laut Anklage sollte dies zur Rekrutierung neuer Mitglieder dienen. Die sichergestellten Videos zeigten Hinrichtungen, Mißhandlungen und die Ermordung Homosexueller durch Sturz von Dächern. Der vorsitzende Richter sprach von „Magen umdrehendem Material.”
Der Iraker behauptete aber, sich während der Haft von der Ideologie gelöst zu haben. Er sei manipuliert worden und habe seine Fehler eingesehen. Nach seiner Entlassung wolle er seine Ausbildung fortsetzen. Neben Beran A. wurden weitere mutmaßliche IS-Anhänger in Saudi-Arabien und Wien verhaftet.
Hasan E., ein 20jähriger Österreicher, verübte im März 2024 in Mekka einen Messerangriff. Ein weiterer Verdächtiger befindet sich in der Justizanstalt Josefstadt. Die Ermittlungen gegen das mutmaßliche Terrornetzwerk gehen weiter. (rr)