BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat gefordert, Aufenthaltsverbote für „gefährliche Ausländer“ auch dann zu ermöglichen, wenn diese zuvor noch nie in Deutschland waren. Derzeit darf ein solches Verbot nur gegen Personen verhängt werden, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten und ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurden.
„Für einen souveränen Staat sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Einreise von gefährlichen Personen aus dem Ausland untersagen zu dürfen, etwa bei politischen und religiösen Extremisten“, begründete die Union ihren Vorstoß in einem Gesetzentwurf für den Bundestag.
Unionsfraktion: „Die Ampel zeigt keine Absicht, dies zu ändern“
Nach einer neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei laut der Fraktion ein Einreise- und Aufenthaltsverbot „nämlich nur dann möglich, wenn der Ausländer zu einem früheren Zeitpunkt bereits in Deutschland war und hier ausgewiesen, zurückgeschoben oder abgeschoben wurde“. Als Beispiel führte sie den Auftritt eines hochrangigen Taliban-Beamten in einer Kölner Ditib-Moschee an. Der Mann sei legal nach Deutschland eingereist, da er über ein niederländisches Schengen-Visum verfügte.
„Die Bundesregierung hat bislang keine Absicht erkennen lassen, diese Lücke schließen zu wollen“, kritisierte die Fraktion in ihrem Antrag. „Die Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes ist in den Fällen, in denen eine Ausweisung möglich ist, unstreitig zulässig und auch geboten, um die Sicherheit Deutschlands zu bewahren.“ Über den Gesetzentwurf soll voraussichtlich Mitte März im Bundestag diskutiert werden. (kuk)