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Broder setzt sich durch: Innenministerin Faeser muß eigenen Rechtsbruch „entsorgen“

Broder setzt sich durch: Innenministerin Faeser muß eigenen Rechtsbruch „entsorgen“

Broder setzt sich durch: Innenministerin Faeser muß eigenen Rechtsbruch „entsorgen“

Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin des Innern und Heimat, gibt vor dem Gebäude der Zeugen Jehovas im Stadtteil Alsterdorf ein Statement ab. Bei einem Amoklauf während einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas sind am Donnerstagabend mehrere Menschen getötet und einige Personen verletzt worden.
Nancy Faeser (SPD), Bundesministerin des Innern und Heimat, gibt vor dem Gebäude der Zeugen Jehovas im Stadtteil Alsterdorf ein Statement ab. Bei einem Amoklauf während einer Veranstaltung der Zeugen Jehovas sind am Donnerstagabend mehrere Menschen getötet und einige Personen verletzt worden.
Nancy Faeser: Verfassungsministerin bricht das Recht Foto: picture alliance/dpa | Georg Wendt
Broder setzt sich durch
 

Innenministerin Faeser muß eigenen Rechtsbruch „entsorgen“

Eigentlich soll Innenministerin Faeser die Rechte der Bürger Deutschlands schützen. Eigentlich. Nun muß das Innenministerium dem Publizisten Henryk M. Broder kleinlaut versprechen, seine Persönlichkeitsrechte nicht mehr zu verletzen.
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BERLIN. Das Bundesinnenministerium hat dem Publizisten Henryk M. Broder schriftlich zugesichert, einen Bericht des „Unabhängigen Expertenkreises Muslimfeindlichkeit“ zu löschen und alle gedruckten Exemplare zu „entsorgen“. Ein entsprechendes Schreiben machte Broders Anwalt Joachim Steinhöfel am Montag auf dem Kurznachrichtendienst X öffentlich.

In dem vom Innenministerium beauftragten Machwerk wurde behauptet, Broder habe in einem Beitrag für den Spiegel von 2010 „Aufrufe zur Deeskalation und Rücksichtnahme“ gegenüber Muslimen „offen verhöhnt“. Zudem habe er Muslime „pauschal als unwissende, ehrversessene, blutrünstige Horden dämonisiert“. Der Publizist hatte mit Blick auf die weltweiten Krawalle nach der Veröffentlichung des Romans „Die satanischen Verse“ von Salman Rushdie sowie auf die Unruhen nach den Mohammed-Karikaturen der dänischen Zeitung Jyllands-Posten für mehr Meinungsfreiheit in der öffentlichen Debatte plädiert.

Gericht beendet Faesers Rechtsbruch

Broder ging dagegen juristisch vor und errang vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Erfolg. Das Gericht urteilte, daß es sich bei der Erwähnung Broders im Text um einen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte handele. Die Bewertung von Broders Text sei zulässig, jedoch habe das BMI nicht deutlich gemacht, daß es sich bei der Einschätzung nicht um eine „amtliche“ Position der Behörde handele. Auf dem Bericht war das offizielle Logo des BMI abgebildet und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Vorwort geschrieben.

Steinhöfel sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Faeser habe „einen Grundrechtseingriff zu Lasten eines renommierten Journalisten“ getätigt. „Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Broder zu beenden.“ (ho)

Nancy Faeser: Verfassungsministerin bricht das Recht Foto: picture alliance/dpa | Georg Wendt
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