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Haftstrafe: Alters-Überraschung vor Gericht: Tunesischer Messerstecher verurteilt

Haftstrafe: Alters-Überraschung vor Gericht: Tunesischer Messerstecher verurteilt

Haftstrafe: Alters-Überraschung vor Gericht: Tunesischer Messerstecher verurteilt

29. Juli 2023, München, Bayern, Deutschland: Beamte der Bayerischen Polizei überwachen eine Demonstration auf dem Münchner Marienplatz. (Credit Image: © Sachelle Babbar/ZUMA Press Wire Ein Polizeieinsatz in Bayern: Den Behörden gaukelte der Messermigrant vor, minderjährig zu sein Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
29. Juli 2023, München, Bayern, Deutschland: Beamte der Bayerischen Polizei überwachen eine Demonstration auf dem Münchner Marienplatz. (Credit Image: © Sachelle Babbar/ZUMA Press Wire Ein Polizeieinsatz in Bayern: Den Behörden gaukelte der Messermigrant vor, minderjährig zu sein Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
Ein Polizeieinsatz in Bayern: Den Behörden gaukelte der Tunesier vor, minderjährig zu sein Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
Haftstrafe
 

Alters-Überraschung vor Gericht: Tunesischer Messerstecher verurteilt

Ein Tunesier spaziert 2022 illegal nach Deutschland, gibt sich als Minderjähriger aus und rammt grundlos einem Mann ein Messer in den Bauch. Nun ist vor dem Landgericht Ravensburg das Urteil gefallen. So alt war der Täter wirklich.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

ISNY IM ALLGÄU. Das Landgericht Ravensburg hat einen tunesischen Messerstecher zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der 2022 eingereiste Asylbewerber wurde am vergangenen Donnerstag in nicht-öffentlicher Sitzung verurteilt, wie das Gericht mitteilte. Zuerst berichtete die Schwäbische Zeitung. Zudem stellte die Kammer fest, daß der Kriminelle falsche Altersangben gemacht hatte.

Die Behörden gingen damals davon aus, daß es sich um einen 16jährigen handle. Denn der Tunesier behauptete gegenüber den Behörden wiederholt, minderjährig zu sein. Zur Tatzeit lebte er daher als unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber im evangelischen Stephanuswerk. Der Prozeß wurde aufgrund seines angeblichen Alters nicht öffentlich geführt.

Angriff mit Pfefferspray und Messer

Letztlich stellte sich jedoch heraus, daß der Tunesier zum Tatzeitpunkt sechs Jahre älter war als angenommen. Mittlerweile ist er 23 Jahre alt. Um sein Alter festzustellen, ordnete das Gericht ein Altersbestimmungsgutachten an. Nachdem die Lüge aufgeflogen war, wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Tunesier wegen versuchten Totschlags angeklagt. Das Gericht verurteilte ihn wegen schwerer Körperverletzung. Während der Verhandlung wurde folgender Tatverlauf rekonstruiert: Der Migrant griff am 31. Mai 2023 unprovoziert eine Gruppe junger Erwachsener im Kurpark in Isny an. Dafür benutze er zunächst ein Pfefferspray und danach ein Messer, mit dem er einen 25jährigen schwer im Unterbauch verletzte. Der Angreifer flüchtete und sein Opfer konnte ins Krankenhaus gebracht werden. Drei weitere Personen erlitten durch das Pfefferspray Augenreizungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sv)

Ein Polizeieinsatz in Bayern: Den Behörden gaukelte der Tunesier vor, minderjährig zu sein Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar
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