BERLIN. Entgegen einer Vereinbarung mit den anderen Innenministern der Länder hat Berlin Abschiebungen ausgesetzt. Der rot-grün-rote Berliner Senat lehnt es seit Herbst bis Ende März ab, ausreisepflichtige Migranten abzuschieben. Die Landesregierung begründet dies mit „humanitären Gründen“ – und meint damit die Temperaturen im Winter und Frühling.
Alle Abschiebeflüge vom Hauptstadt-Flughafen hat die Landesregierung um die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) daher gecancelt. Allerdings sind davon auch andere Bundesländer betroffen. Mehrere gemeinsam geplante Rückführungen mit Flugzeugen, die vom BER hätten starten sollen, sind geplatzt.
Wegen Berlin: Sachsen muß Sammelrückführung verschieben
Dabei hatten sich die anderen Bundesländer auf die Zusagen aus der Hauptstadt verlassen. Sie suchen nun hektisch nach anderen Lösungen. Der Bundespolizei zufolge, die die Planungen für diese Flüge koordiniert, handelt kein anderes Land so wie Berlin.
Zwei Landesregierungen sind über Berlins Verweigerungshaltung besonders erbost. Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) wirft der Hauptstadt vor, „unsolidarisch in mehrfacher Hinsicht“ zu sein. Der Welt am Sonntag sagte er, Sachsen habe unter anderem eine Sammelrückführung nach Vietnam verschieben müssen. „Damit setzt Berlin wieder einmal ein falsches Signal in der angespannten Migrationssituation und verstärkt diese sogar selbst.“
Es wird ohnehin wenig abgeschoben
Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) übt scharfe Kritik. Berlin verstoße damit gegen eine Vereinbarung der Länderinnenminister. „Die von Berlin praktizierte pauschale Aussetzung von Abschiebungen in der Winterzeit ist weder inhaltlich noch ordnungspolitisch oder rechtlich nachvollziehbar.“ Die Hauptstadt erweise „durch ihr Handeln zudem der Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme wirklich schutzbedürftiger Menschen einen Bärendienst“.
Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten finden in Deutschland ohnehin sehr selten statt. Wenn, dann werden die Ausländer meist auf dem Luftweg zurück in ihr Heimatland gebracht. Im ersten Halbjahr 2022 betraf das lediglich 5.298 von 300.000 vollziehbar ausreisepflichtigen Personen. (fh)