Personalräte handeln nach Recht und Gesetz, Politiker danach, was „politisch gewollt“ ist. Das ist nicht immer dasselbe. Der Hauptpersonalrat der Polizei in Baden-Württemberg hat die Teilnahme an einer bundesweiten Studie abgelehnt. Das ist sein Recht, wenn er Rechtsmängel erkennt. Prompt fabulieren Politiker über „Blockade“, sprechen von „Verweigerungshaltung“, allen voran der grüne Ministerpräsident Kretschmann. Sie können eben nichts damit anfangen, daß ein gewähltes Gremium nicht einfach den Vorgaben der Partei folgt, sondern sich an das Gesetz hält.
Daß die Polizei insgesamt den vielen „Studien“ nicht traut, die derzeit im Umlauf sind, ist nicht verwunderlich. Monatelang wird sie unter den Generalverdacht des „strukturellen Rassismus“ gestellt, dann erwartet man, daß sie sich freudig und offen den skurrilen Fragen von Wissenschaftlern stellt, die die Deutungshoheit über die Antworten für sich beanspruchen. Das ist der Versuch, die vorausgegangenen Pauschalurteile zu untermauern, nichts weiter.
Ob und wie es in Baden-Württemberg weitergeht, weiß niemand. Aber es wird nach Recht und Gesetz laufen, so viel ist sicher. Dafür sorgen verantwortliche Personalräte und notfalls unabhängige Gerichte. Und beide muß das, was der Ministerpräsident „politisch will“, überhaupt nicht interessieren. Nennt man Rechtsstaat. Gut so.
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Rainer Wendt ist Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)
JF 29/22