KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren Anhängerin des „islamischen Staates“ (IS) bestätigt. Die Frau hatte Revision eingelegt, nachdem sie im Oktober 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt worden war. Das Gericht konnte keinen Verfahrensfehler erkennen und lehnte den Einspruch ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beide Gerichte sahen es als erwiesen an, daß die Verurteilte wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, mehrerer Kriegsverbrechen, sowie dem illegalen Erwerb einer Kriegswaffe schuldig sei. Die frühere Islamistin war 2009 zum Islam konvertiert, radikalisierte sich in der Folgezeit immer weiter und bewegte sich in der salafistischen Szene im Rhein-Main-Gebiet.
Mit Maschinengewehr bewaffnet
Im Juni 2014 reiste die damals 25jährige mit ihrem Lebensgefährten nach Syrien aus, wo sich beide dem IS anschlossen. Während ihr Partner für die Terrororganisation als Kämpfer aktiv war, führte sie den gemeinsamen Haushalt und beteiligte sich an Chatgruppen, in denen in Deutschland lebende Frauen zur Ausreise in die Gebiete des selbsternannten Kalifats motiviert wurden. Zusammen mit ihrem Mann bezog die Verurteilte laut Gerichten in sechs Fällen Wohnungen von Personen, die vor dem IS geflohen waren. Zudem erhielt sie laut Urteil in zwei Fällen Kalaschnikow-Maschinengewehre, die sie mit sich führte, um mögliche Angriffe gegen sich oder den „Islamischen Staat“ abzuwehren.
2016 verließ sie das Territorium der Terrorgruppe und hielt sich bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland im Oktober 2020 in einem Landesteil Syriens auf, der von der „Freien syrischen Armee“ kontrolliert wurde. In dieser Zeit verfaßte sie mit journalistischer Hilfe das autobiographische Buch „Maryam A.: Mein Leben im Kalifat – Eine deutsche IS-Aussteigerin erzählt“. (st)