BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat das für die aktuelle Legislaturperiode geplante Demokratiefördergesetzes vorerst ausgebremst. Einige CDU- und CSU-Abgeordnete hätten Bedenken geäußert, mit der Regelung „zu linke“ Organisationen zu unterstützen, zitierte der Spiegel nicht näher genannte Quellen aus dem Bundesfamilienministerium. Ursprünglich sollte ein Eckpunktepapier für das Fördergesetz am heutigen Mittwoch von der schwarz-roten Regierung beschlossen werden. Das Vorhaben war auch einer der 89 Punkte bei der Milliarden-Förderung im „Kampf gegen Rechts“.
Auch der Kabinettsausschuß zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hatte sich auf das Gesetz bereits geeinigt, mit dem dutzende zumeist linke Vereine dauerhaft finanziell unterstützt werden sollten. „Ich finde das enttäuschend. Die Leidtragenden sind die vielen Engagierten in ganz Deutschland, die sich Tag für Tag für unsere Demokratie und gegen jede Form von Extremismus einsetzen“, teilte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) in der Bundespressekonferenz mit.
Union reicht vorgesehenes Bekenntnis zur Demokratie nicht aus
Ein Sprecher der Unionsfraktion sagte dem Blatt, der jetzige Entwurf weiche „in wesentlichen Punkten“ von den „Forderungen und Vorstellungen an ein entsprechendes Gesetzesvorhaben“ ab. Das in dem Eckpunktepapier vorgesehene Bekenntnis zur Demokratie sei nicht ausreichend.
Laut Spiegel sei die Ratifikation des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode damit nahezu unmöglicht geworden. Die Union habe eine Art Erneuerung der Extremismusklausel im Sinn. Diese war 2011 von der damaligen Familienministerien Kristina Schröder (CDU) eingeführt worden. Ihre Nachfolgerin Manuela Schwesig (SPD) schaffte sie 2014 gemeinsam mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wieder ab. Die Klausel mußten alle Antragsteller unterschreiben, die im Zusammenhang mit mehreren Demokratiefördergesetzen unterstütz werden wollten.
Die Union habe außerdem beanstandet, daß in dem aktuellen Entwurf die Stärkung des Bundesfreiwilligendienstes fehle. In der Fassung des Papiers vom 18. März sei diese noch als Rechtsanspruch auf Teilfinanzierung enthalten gewesen. Nun sei dieser Punkt lediglich als Prüfauftrag enthalten.
„Verstetigung“ der finanziellen Unterstützung
Seit mehreren Monaten drängen sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung auf das Demokratiefördergesetz. Es gehe nicht nur um die finanzielle Absicherung, sondern auch um den Erhalt der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen, „an der wir die demokratische Verfaßtheit von Gesellschaften messen“.
Die Unterstützer eines solchen Gesetzes sprechen häufig von einer „Verstetigung“ der finanziellen Unterstützung. Anfang des vergangenen Jahres hatten mehrere Vereine beklagt, nicht vom Bundesprogramm „Demokratie leben“ gefördert zu werden, weil die Bundesregierung angekündigt hatte, den Fördertopf von 115 Millionen Euro nicht zu erhöhen. (ls)