WIESBADEN. Der Hessische Staatsgerichtshof hat die Beschwerde der AfD-Fraktion gegen die Sitzverteilung im Landtag abgewiesen. Die Partei hatte argumentiert, nach der Wahl 2018 seien die Mandate falsch berechnet worden, berichtete die Nachrichtenagentur dpa.
Der AfD zufolge hätte der Wiesbadener Landtag wegen der Ausgleichsmandate um einen Sitz auf 138 erhöht werden müssen, der der Oppositionspartei zugefallen wäre. Ein Gutachten hatte ihr in der Vergangenheit diesen Anspruch zugebilligt. Das hatte jedoch bereits das Wahlprüfungsgericht abgelehnt.
Ein Urteil zugunsten der AfD hätte weitreichende Folgen für die hessische Landespolitik gehabt. Durch ein weiteres Mandat wäre es zu einem Patt zwischen der schwarz-grünen Landesregierung und der Opposition gekommen. Die CDU unter Ministerpräsident Volker Bouffier regiert gemeinsam mit den Grünen mit einer Mehrheit von nur einem Sitz. (ag)