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Nordrhein-Westfalen: Migrationskritik auf Facebook: 70jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

Nordrhein-Westfalen: Migrationskritik auf Facebook: 70jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

Nordrhein-Westfalen: Migrationskritik auf Facebook: 70jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

Wegen Facebook-Eintrag verurteilt: Richter sieht Vorwurf der Volksverhetzung gegeben
Wegen Facebook-Eintrag verurteilt: Richter sieht Vorwurf der Volksverhetzung gegeben
Wegen Facebook-Eintrag verurteilt: Richter sieht Vorwurf der Volksverhetzung gegeben Foto: picture alliance / imageBROKER | Christian Ohde
Nordrhein-Westfalen
 

Migrationskritik auf Facebook: 70jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen 70 Jahre alten Mann wegen eines migrationskritischen Facebook-Eintrags zu einer Geldstrafe von 6.500 Euro verurteilt. Der Jurist hatte das Foto eines Flüchtlingsstroms gezeigt und geschrieben: „Einer Ameisenplage wird man nicht Herr, indem man Mauern baut. Man muß aufhören, den Honig offenstehen zu lassen.“
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MÖNCHENGLADBACH. Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen 70 Jahre alten Mann wegen eines migrationskritischen Facebook-Eintrags zu einer Geldstrafe von 6.500 Euro verurteilt. Der Jurist hatte auf seiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite das Foto eines Flüchtlingsstroms gezeigt und dazu geschrieben: „Einer Ameisenplage wird man nicht Herr, indem man Mauern baut. Man muß aufhören, den Honig offenstehen zu lassen.“

Der Angeklagte hatte sich vor Gericht am Mittwoch nicht geäußert, berichtete die Rheinische Post. Sein Verteidiger habe auf Freispruch plädiert, da der Eintrag unter die Meinungsfreiheit falle und sich sein Mandant lediglich kritisch über die Regierungspolitik Deutschlands geäußert habe. Daß das Foto einwandernde Flüchtlinge zeige, habe die Staatsanwaltschaft „hinzugedichtet“, es könne sich auch um eine Durchreise handeln.

Staatsanwaltschaft: Schutzbedürftige Gruppe verächtlich gemacht

Die Staatsanwaltschaft begründete die Anklage hingegen damit, daß der Facebook-Beitrag eine schutzbedürftige Gruppe verächtlich gemacht und ein Werturteil gefällt habe. Der Eintrag sei „völlig eindeutig“ gewesen. Deshalb hatte die Behörde eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 50 Euro gefordert, der das Gericht nachkam.

Der Richter ging laut Rheinischer Post bei der Urteilsverkündung auch auf eine nachträglich zugesandte Erklärung des Angeklagten ein, in der dieser unter anderem erklärt hatte, daß er nicht nach Deutschland einreisende Flüchtlinge mit einer Ameisenplage gleichgesetzt, sondern die durch verschiedene Pullfaktoren in Deutschland beförderte unkontrollierte Masseneinwanderung mit einer Ameisenplage verglichen habe. In dem Schriftsatz habe er ein „vertieftes Problembewußtsein gezeigt, aber keine Reue“.

Wie ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach am Freitag auf Nachfrage der JUNGEN FREIHEIT bestätigte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Jurist habe am Tag des Urteils Berufung beim Landgericht eingelegt. (ls)

Wegen Facebook-Eintrag verurteilt: Richter sieht Vorwurf der Volksverhetzung gegeben Foto: picture alliance / imageBROKER | Christian Ohde
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