LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat das ungarisches NGO-Gesetz als Verstoß gegen EU-Recht beurteilt. Die Bestimmung hatte eine Registrierung von Nichtregierungsorganisationen vorgesehen, die mehr als 24.000 Euro Auslandsspenden im Jahr erhalten. Diese Regelung sei diskriminierend und verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag, laut ARD-„Tagesschau“.
Die Regierungspartei Fidesz von Minsterpräsident Viktor Orbán hatte das Gesetz 2017 beschlossen. Neben einer Registrierung verpflichtet es NGOs, aufzulisten, wie viele ausländische Personen jeweils über 1.500 Euro an sie spendeten. Die Informationen sollten öffentlich zugänglich sein. Zudem sollten NGOs auf ihren Internetseiten angeben, wenn sie aus dem Ausland unterstützt würden.
Gesetz sollte von Soros unterstütze NGOs „aus dem Land kehren“
Laut Süddeutscher Zeitung hatte die ungarische Regierung beim Beschluß des Gesetzes angekündigt, Nichtregierungsorganisationen, die von George Soros finanziert würden, „aus dem Land zu kehren“. Er habe sich in die Flüchtlingskrise eingemischt, um europäische Nationalstaaten zu schwächen. Die EU-Kommission hatte daraufhin ein Verfahren gegen Ungarn eingeleitet.
Die Institution hat in den vergangenen Jahren schon mehrfach Ungarn gerügt. So habe das Land in der Flüchtlingskrise 2015 EU-Recht verletzt, indem es die Aufnahme von Migranten verweigerte. Der EuGH hat diesen Vorwurf im April bestätigt. Zuletzt hatte das Gericht ungarische Transitzonen für Asylbewerber als „Haft“ beurteilt und ihre Unterbringung dort untersagt. (zit)