BERLIN. Der Bundestag hat beschlossen, das Hinterbliebenengeld für Angehörige von Terrortoten zu verdreifachen. Ehepartner, Kinder und Eltern von verstorbenen Anschlagsopfern bekommen demnach 30.000 Euro statt wie bislang 10.000 Euro. Die Mittel stammten aus dem vom Bundestag beschlossenen Haushaltsgesetz 2018, sagte der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke (SPD), der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Betroffene Geschwister erhielten künftig 15.000 Euro. Kinder von Terrortoten sollen außerdem bis zu 45.000 Euro Unterhalt bekommen. Im Bundeshaushalt seien im Vorjahr 1,4 Millionen Euro für die Opfer terroristischer Gewalt eingeplant worden. Durch die Änderung erhöhe sich dieser Betrag auf acht Millionen Euro.
Auch Angehörige der NSU-Opfer haben Anspruch
Das Hinterbliebenengeld werde auch rückwirkend ausgeschüttet. Neben den Angehörigen der Opfer des Breitscheidplatz-Anschlages 2016 sollen auch die Familien der durch den NSU Getöteten das Geld herhalten. Anspruch hätten auch die Hinterbliebenen von Anschlägen im Ausland, wie im tunesischen Djerba 2002.
„Das Gesetz ist verkündet und jetzt rechtswirksam, was eine erhebliche Verbesserung für die Hinterbliebenen bedeutet“, sagte Franke. Der Schritt sei dringend notwendig gewesen. In Deutschland habe es vor dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz keine großen Terroranschläge gegeben. Daher sei man auf die finanzielle Entschädigung der Angehörigen „nicht so gut vorbereitet“ gewesen. (ag)