Anzeige
Anzeige

Bundesanwaltschaft: Mutmaßliche islamische Terroristen verhaftet

Bundesanwaltschaft: Mutmaßliche islamische Terroristen verhaftet

Bundesanwaltschaft: Mutmaßliche islamische Terroristen verhaftet

Jabhat al-Nusra
Jabhat al-Nusra
Haftvorführung in Karlsruhe am 9. Mai Foto: picture alliance/ dpa
Bundesanwaltschaft
 

Mutmaßliche islamische Terroristen verhaftet

Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche syrische Terroristen verhaften lassen. Ihnen wird vorgeworfen, der islamischen Terrororganisation „Jabhat al-Nusra“ angehört zu haben. Einer der Tatverdächtigen, der 30 Jahre alte Abdulmalk A., soll im Rang eines Befehlshabers im Osten des Landes an der Einnahme der Gasquellen von Tuinan und der Stadt Tabka beteiligt gewesen sein.
Anzeige

KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft hat zwei mutmaßliche syrische Terroristen verhaften lassen. Ihnen wird vorgeworfen, der islamischen Terrororganisation „Jabhat al-Nusra“ angehört zu haben. Einer der Tatverdächtigen, der 30 Jahre alte Abdulmalk A., soll im Rang eines Befehlshabers im Osten des Landes an der Einnahme der Gasquellen von Tuinan und der Stadt Tabka beteiligt gewesen sein.

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt ihn, dort im Frühjahr 2013 einen Soldaten der syrischen Armee in seine Gewalt gebracht zu haben. Daraufhin soll er ihn gezwungen haben, sein eigenes Grab auszuheben, bevor Abdulmalk A. ihm die Kehle durchtrennte. Kurze Zeit später habe sich Abdulmalk A. der Terrororganisation „Islamischer Staat“ angeschlossen und sei an Kämpfen beteiligt gewesen. Er wurde am Dienstagmorgen in Sachsen-Anhalt festgenommen.

Der zweite Beschuldigte, Mousa H.A., wurde, ebenfalls am Dienstag, in einer Flüchtlingsunterkunft im Berliner Stadtteil Köpenick verhaftet. Nach Aussage des Heimleiters sei er ein freundlicher Mensch gewesen. „Er ist regelmäßig zum Deutschkurs gegangen, hat sich im Heim engagiert und war dort sehr präsent, im Gegensatz zu anderen Bewohnern, die sich meist außerhalb aufhalten“, sagte er der Berliner Zeitung. Hinweise auf islamistisches Gedankengut habe es bei Mousa H.A. nicht gegeben. Am Dienstag werden beide in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über die Haftbefehle befinden wird. (tb)

Haftvorführung in Karlsruhe am 9. Mai Foto: picture alliance/ dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag