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Asylwelle: Singhammer will Familiennachzug für Syrer weiter aussetzen

Asylwelle: Singhammer will Familiennachzug für Syrer weiter aussetzen

Asylwelle: Singhammer will Familiennachzug für Syrer weiter aussetzen

Asylsuchende
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Asylsuchende in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Baden-Württemberg Foto: picture alliance/dpa
Asylwelle
 

Singhammer will Familiennachzug für Syrer weiter aussetzen

Der Vizepräsident des Bundestages, Johannes Singhammer (CSU), hat sich dafür ausgesprochen, den Familiennachzug für Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz genießen, länger auszusetzen. Viele Kommunen könnten derzeit kaum die Einheimischen versorgen. Es mangle an Kitaplätzen, Schulen, bezahlbarem Wohnraum und Altenheimplätzen.
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BERLIN. Der Vizepräsident des Bundestages, Johannes Singhammer (CSU), hat sich dafür ausgesprochen, den Familiennachzug für Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz genießen, länger auszusetzen als geplant. „Ich schlage vor, die Aussetzung des Familiennachzugs für diese Gruppe über den März 2018 hinaus auszudehnen – bis die Kommunen Kitaplätze, Schulen, bezahlbaren Wohnraum und Altenheimplätze für die nachziehenden Familienangehörigen vorrätig haben“, sagte Singhammer der Welt. Viele Städte könnten derzeit kaum die Einheimischen versorgen.

Singhammer warnte, insbesondere bei Syrern drohe eine hohe Zahl an weiteren Flüchtlingen, die über den Familiennachzug nach Deutschland kämen. „Das Bundesinnenministerium hat Prognosen bestätigt, daß pro Syrer etwa 0,9 bis 1,2 Familienangehörige nachziehen werden. Angesichts der mittlerweile rund 500.000 Syrer muß sich die Gesellschaft mittelfristig auf die Integration einer halben Million weiterer Syrer durch den Familiennachzug einstellen.“

Die meisten Syrer erhalten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nur subsidiären Schutz. Mit diesem Status verzögert sich die Möglichkeit des Familiennachzugs um zwei Jahre. Auch Personen mit subsidiärem Schutz erhalten hingegen Zugang zum Arbeitsmarkt und haben Anspruch auf Sozialleistungen. Mehrere Syrer haben gegen diese Entscheidung bereits Klage eingereicht. (krk)

Asylsuchende in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Baden-Württemberg Foto: picture alliance/dpa
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