WIEN. Die FPÖ hat das Ergebnis der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl im Mai angefochten. Parteichef Heinz-Christian Strache habe als Zustellungsbevollmächtigter bereits eine 150 Seiten lange Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof ein, teilte ein Sprecher mit. „Ich fühle mich verpflichtet, die Wahl anzufechten“, sagte Strache auf einer Pressekonferenz am Mittwoch. In 94 von 117 Wahlbezirken seien Gesetzeswidrigkeiten festgestellt worden. „Das Ausmaß dieser Vorwürfe ist mehr als erschreckend.“
In der Anfechtung befänden sich demnach bereits bekannte, aber auch bislang nicht veröffentlichte Vorwürfe über Unregelmäßigkeiten vor allem im Umgang mit den Briefwahlstimmen. Die Freiheitlichen seien keine schlechten Verlierer, sondern hätten eine Verantwortung gegenüber der Demokratie. „Ohne diese Unregelmäßigkeiten hätte Hofer Präsident werden können“, betonte der FPÖ-Chef.
„Wir haben im Zuge der Pürfung festgestellt, dass in einer Mehrheit von Bezirken klar die vom Gesetz normierten Vorschriften verletzt wurden“, sagte der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Rüdiger Schender auf der Pressekonferenz. Das Gesetz sehe eine detaillierte Regelung vor, die teilweise nicht eingehalten worden sei.
Verfassungsgerichtshof kann Neuaustragung der Wahl anordnen
In der Stichwahl am 22. Mai war FPÖ-Kandidat Norbert Hofer dem Grünen Alexander Van der Bellen knapp unterlegen. Van der Bellen erhielt 50,35 Prozent und damit 30.863 Stimmen mehr als Hofer.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof kann eine Neuauszählung oder Neuaustragung einer Wahl anordnen. Die Behörde befaßt sich allerdings nur dann mit einer Anfechtung, wenn das Wahlergebnis ohne die behaupteten Unregelmäßigkeiten anders ausgefallen wäre. (ls)