MÜNCHEN. Der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio ist von der bayerischen Landesregierung beauftragt worden, eine Klage gegen den Bund wegen dessen Asylpolitik zu prüfen. Durch den ungebremsten Zustrom von Asylbewerbern sieht sich Bayern einer grundgesetzwidrigen Belastung ausgesetzt. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschneide dadurch die „eigenstaatliche Handlungsfähigkeit der Länder“, heißt es in einer Stellungnahme der CSU-geführten Landesregierung.
Nähere Angaben über den Inhalt des Gutachtens machte di Fabio nicht. Streitpunkt zwischen Bayern und dem Bund ist Artikel 30 des Grundgesetzes, in dem die Rechte der Länder festgelegt sind. Das zu erstellende Gutachten sei „ergebnisoffen“, sagte der Jurist dem Tagesspiegel. Allerdings sei es üblich, das Gutachten als Grundlage einer möglichen, späteren Klageschrift zu verwenden. Auch übernehme der Gutachter für gewöhnlich die Rechtsvertretung.
Bayern steht durch den Massenansturm von Asylbewerbern über die deutsch-österreichische Grenze massiv unter Druck. Alleine in Passau sind in der vergangenen Woche mehrere zehntausend Menschen angelangt. CSU-Politiker warnten mehrfach vor einem völligen Kontrollverlust. Auch österreichischen Behörden wurden schwere Vorwürfe gemacht. Sie würden sich als „Schleuser“ betätigen, empörte sich beispielsweise Passaus Landrat Franz Meyer (CSU). (FA)