BREMEN. EU-Ausländer dürfen auch künftig nicht an den Bürgerschaftswahlen in Bremen teilnehmen. Der Bremer Staatsgerichtshof kippte am Montag ein entsprechendes Gesetz des Senats. Die rot-grüne Landesregierung wollte allen EU-Ausländern das Recht geben, die Bürgerschaft zu wählen.
Nach Ansicht des Gerichts verstößt das Vorhaben gegen das Grundgesetz. Zur Begründung heißt es, das Wahlrecht sei „grundsätzlich an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft“. Dies habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach bekräftigt. Der Landesgesetzgeber habe deswegen in dieser Frage „keinen eigenen Regelungsspielraum“. EU-Ausländern stehe das Wahlrecht nur bei Kommunalwahlen zu.
Timke lobt Entscheidung
„Der Staatsgerichtshof hat hervorgehoben, daß nach der Konzeption des Grundgesetzes das Staatsangehörigkeitsrecht das richtige Instrument sei, um einem Auseinanderfallen von Wahlvolk und Wohnbevölkerung entgegenzusteuern“, heißt es in einer Mitteilung. Die Entscheidung wurde mit sechs zu einer Stimme getroffen.
Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke (Bürger in Wut) zeigte sich erfreut über das Urteil: „Der Versuch von SPD und Grünen, über den Bremischen Staatsgerichtshof elementare, im Grundgesetz festgeschriebene Rechte des deutschen Staatsvolkes auszuhebeln, um sich neue Wählergruppen zu erschließen, ist gescheitert“, sagte Timke der JUNGEN FREIHEIT. (ho)