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Asylkrise: Bericht: Flüchtlinge werden zu Einwanderern

Asylkrise: Bericht: Flüchtlinge werden zu Einwanderern

Asylkrise: Bericht: Flüchtlinge werden zu Einwanderern

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Flüchtlinge vor Registrierungsstelle: Kaum noch individuelle Überprüfungen Foto: picture alliance
Asylkrise
 

Bericht: Flüchtlinge werden zu Einwanderern

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) überprüft einem Bericht zufolge nur selten, ob anerkannte Flüchtlinge noch weiter Schutz benötigen. Im laufenden Jahr seien bis Ende September nur 1.552 Prüffälle entschieden worden. Einmal anerkannte Flüchtlinge bleiben meist für immer im Land.
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BERLIN. In Deutschland anerkannte Flüchtlinge bleiben meist für immer im Land. Verantwortlich dafür ist eine unzureichende Überprüfung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), berichtet die Welt.

Die Behörden müssen spätestens nach drei Jahren kontrollieren, ob der Fluchtgrund des Schutzsuchenden noch besteht. Geschieht das nicht, erhält der Flüchtling einen Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt, die sogenannte Niederlassungserlaubnis.

Dieser Ablauf kann von staatlicher Seite nur unterbrochen werden, wenn der Schutzstatus innerhalb der Frist von drei Jahren nach der Flüchtlingsanerkennung zurückgenommen – etwa weil sich die politische Lage im Herkunftsland verändert hat – oder widerrufen wird, zum Beispiel weil die Verfolgungsgefahr von Anfang an vorgetäuscht wurde. Solche Rücknahmen und Widerrufe sind aber in diesem Jahr bis Ende September nur 206 Mal erfolgt, wie aus der Asylgeschäftsstatistik des Bamf hervorgeht. Im selben Zeitraum erhielten 107.000 Zuwanderer den vollen Flüchtlingsschutz.

Kaum individuelle Überprüfung des Flüchtlingsstatus

Laut Ausländerzentralregister leben rund 600.000 anerkannte Flüchtlinge im Land. Daß nur wenige von ihnen ihren Schutzstatus verlieren, liegt dem Bericht zufolge nicht nur an andauernden Kriegen oder der Verfolgungssituation in den Heimatländern, sondern auch an einer rechtlichen Änderung.

Am 1. August 2015 trat das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung in Kraft. Danach könne „die Ausländerbehörde nach drei Jahren die Niederlassungserlaubnis erteilen, wenn nicht das Bundesamt im Ausnahmefall“ mitteile, daß die Voraussetzungen für die Rücknahme des Schutzstatus vorlägen. So entfalle „in einer Vielzahl von Verfahren die bisher erforderliche, aufwändige Anlage und Führung spezieller Widerrufsprüfakten“ und die damit einhergehende Korrespondenz mit den Ausländerbehörden.

Eine individuelle Überprüfung durch das Bundesamt findet dem Bericht zufolge nur noch selten statt. Bis Ende September wurden nur 1.552 Prüffälle entschieden, wobei nur 317 Mal der Schutzstatus entzogen wurde.

CDU-Politiker fordert Änderungen

Für CDU-Innenpolitiker Armin Schuster ist die damalige Entscheidung ein Fehler. „Wenn das Bamf nur selten prüft, ob ein Flüchtling überhaupt noch Schutz benötigt, und wir ihm schon nach drei Jahren einen Rechtsanspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewähren, machen wir das Asylrecht zum Ersatzeinwanderungsrecht“, sagte Schuster. „In der nächsten Regierungskoalition müssen wir das ändern, indem unbefristete Aufenthaltserlaubnisse erst nach sechs Jahren erteilt werden dürfen und das Bamf zuvor zwingend geprüft haben muß, ob der Fluchtgrund noch fortbesteht.“

Der Widerruf der Flüchtlingseigenschaft zieht zudem nicht zwangsläufig die Rückkehr in die Heimat nach sich. Auch wenn der Schutzstatus aberkannt wird, bleiben die Einwanderer oft im Land. Ende Juni waren im Ausländerzentralregister 20.484 Personen gespeichert, deren Anerkennung widerrufen worden war. Fast alle leben demnach bereits länger als sechs Jahre im Land. 17 Prozent von ihnen haben inzwischen befristete, 79 Prozent unbefristete Aufenthaltsrechte. (ha)

Flüchtlinge vor Registrierungsstelle: Kaum noch individuelle Überprüfungen Foto: picture alliance
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