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Bundestagswahl: Von Arnim klagt gegen Fünf-Prozent-Hürde

Bundestagswahl: Von Arnim klagt gegen Fünf-Prozent-Hürde

Bundestagswahl: Von Arnim klagt gegen Fünf-Prozent-Hürde

Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim: Klage in Karlsruhe Foto: dpa
Bundestagswahl
 

Von Arnim klagt gegen Fünf-Prozent-Hürde

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat eine Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde angekündigt. Vor dem Bundesverfassungsgericht wolle er eine niedrigere Hürde durchsetzen, sagte er. Damit soll nach dem Willen von Arnims der Wählerwille stärkere Berücksichtigung im Bundestag finden.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

SPEYER. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat eine Klage gegen die Fünf-Prozent-Hürde angekündigt. Vor dem Bundesverfassungsgericht wolle er eine niedrigere Hürde durchsetzen, sagte er der Zeitung Die Rheinpfalz. Dies solle für die kommende Bundestagswahl 2017 gelten.

Damit soll nach dem Willen von Arnims der Wählerwille stärkere Berücksichtigung im Bundestag finden. Zudem sollten die Wähler die Möglichkeit bekommen, eine zweite Partei anzugeben, die bei der Vergabe der Bundestagssitze berücksichtigt wird, wenn die erste Wahl an der Prozenthürde scheitert. Bei der vergangenen Bundestagswahl wurden knapp 16 Prozent der abgegebenen Stimmen nicht berücksichtigt, weil die entsprechenden Parteien an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten.

Von Arnim hatte bereits erfolgreich gegen die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde bei den EU-Wahlen geklagt. (ho)

Hans Herbert von Arnim: Klage in Karlsruhe Foto: dpa
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