Anzeige
Anzeige

Europawahl: Hans Herbert von Arnim: „Die Drei-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig“

Europawahl: Hans Herbert von Arnim: „Die Drei-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig“

Europawahl: Hans Herbert von Arnim: „Die Drei-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig“

9773a83c20
9773a83c20
Europawahl
 

Hans Herbert von Arnim: „Die Drei-Prozent-Hürde ist verfassungswidrig“

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde für Europawahlen scharf kritisiert. Diese sei „klar verfassungswidrig“, sagte von Arnim am Montag in Berlin. Auch Bundespräsident Joachim Gauck habe sich falsch verhalten. Die CDU zeigte sich empört.
Anzeige

Cato, Palmer, Exklusiv

9773a83c20_01
Hans Herbert von Arnim: ÖDP und Freie Wähler ziehen vors Verfassungsgericht Foto: Karl Hoffmann

BERLIN. Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde für Europawahlen scharf kritisiert. Diese sei „klar verfassungswidrig“, sagte von Arnim am Montag in Berlin. Aus diesem Grund habe er für die Freien Wähler und die ÖDP eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Der Bundestag hatte im Juni eine Drei-Prozent-Hürde für Parteien bei der kommenden Europawahl beschlossen. 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Hürde für grundsätzlich verfassungswidrig erklärt. Abgesehen von der Linkspartei stimmten alle im Bundestag vertretenen Parteien für die Neuregelung.

Von Arnim kritisierte, das neue Gesetz sei innerhalb von wenigen Tagen „durch den Bundestag gepeitscht“ worden, obwohl selbst ein Gutachten des Innenministeriums dessen Verfassungswidrigkeit bestätigt hatte. Dies sei ein „Affront des Parlamentes gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“. Der Staatsrechtler zeigte sich zuversichtlich, daß die Richter in Karlsruhe nun auch die Drei-Prozent-Hürde kippen werden.

ÖDP und Freie Wähler attackieren etablierte Parteien.

Die Hürde bei Europawahlen sei ein „grober Verstoß gegen die Gerechtigkeit“ sowie ein „Widerspruch zur Gleichheit des Wahlrechtes“. Daß Joachim Gauck so lange gewartet habe, bis er das neue Gesetz unterschrieb, grenze an eine „Pflichtverletzung des Bundespräsidenten“. Die kleinen Parteien blieben so in einem unnötig langen Zustand der Unklarheit.

Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger nannte die Wahlhürde einen „Verlust für die Demokratie“. Das „Machtkartell der Etablierten Brüssel Parteien“ versuche so, die eigene Macht zu sichern. „Das ist eine Verfestigung von Machtstrukturen.“ Der ÖDP-Vorsitzende Sebastian Frankenberger unterstrich: „Hätte das Urteil vom 9. November 2011 schon für die angefochtene Wahl gegolten, säßen die Freien Wähler und die ÖDP jetzt im Europäischen Parlament.“

CDU-Politiker empört

Frankenberger zeigte sich sicher, daß die Hürde vom Verfassungsgericht keinen Bestand haben werde. Neben den beiden Parteien haben auch die Piraten, die Republikaner und die NPD angekündigt, gegen die Drei-Prozent-Hürde zu klagen.

Kritik kam unterdessen vom stellvertretenden Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU): „Mit seinen populistischen Äußerungen und der Forderung nach einem Wegfall der Sperrklausel für die Europawahlen stellt von Arnim nicht nur die demokratischen Strukturen in Frage, sondern macht womöglich auch extremistischen Splitterparteien wie der NPD Mut, daß sie den Weg ins Europaparlament finden“, mahnte der CDU-Politiker. (ho)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag