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Protest gegen SED-Regime: Im Geist der Weißen Rose gehandelt

Protest gegen SED-Regime: Im Geist der Weißen Rose gehandelt

Protest gegen SED-Regime: Im Geist der Weißen Rose gehandelt

Ihr Widerstand gegen das SED-Regime sollte die Werdauer Oberschüler jahrelang ins Zuchthaus bringen (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa | Bernd Settnik
Ihr Widerstand gegen das SED-Regime sollte die Werdauer Oberschüler jahrelang ins Zuchthaus bringen (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa | Bernd Settnik
Ihr Widerstand gegen das SED-Regime sollte die Werdauer Oberschüler jahrelang ins Zuchthaus bringen (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa | Bernd Settnik
Protest gegen SED-Regime
 

Im Geist der Weißen Rose gehandelt

Ihrem Vorbild der Weißen Rose folgend, protestierten junge Menschen in der DDR gegen den Unrechtsstaat. Auch sie wurden verhaftet, als sie Flugblätter verteilten. Was folgte, war der sogenannte Werdauer Oberschülerprozeß.
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Wenn im Februar am Todestag von Sophie Scholl an den Widerstand der Weißen Rose im Dritten Reich erinnert wird, ist häufig zu hören, wie inspirierend Scholl und ihre Mistreiter seien. Wenige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg nahm sich eine Schülergruppe in der DDR die Weiße Rose zum Vorbild und handelte ebenfalls gegen eine Diktatur. Die 19 Schüler der Alexander-von-Humbold-Oberschule im sächsischen Werdau wollten die Zustände im SED-Regime nicht mehr hinnehmen, wie zum Beispiel die fingierten Wahlen zur Volkskammer.

Wie schon ihre Vorbilder druckten die Werdauer Oberschüler Flugblätter gegen die herrschende Diktatur und verteilten sie. Mit Stinkbomben störten sie zudem Veranstaltungen der SED. Auf einem Flugblatt forderten sie: „Wir sehnen uns nach Frieden, nach der Einheit Deutschlands in Freiheit – weg mit den Volksverrätern!“ Die Eltern waren in die Aktionen nicht eingeweiht und wußten nichts von den gefährlichen Unternehmungen des Nachwuchses.

Doch lange war den jungen Menschen das Glück bei ihren Aktionen nicht gewogen. In der Nacht vom 18. auf den 19. Mai 1951 wurden zwei Mitglieder der Gruppe verhaftet. In den folgenden Tagen schnappten die Sicherheitsbehörden auch die Übrigen.

Oberschüler erhielten mehrjährige Haftstrafen

Der folgende Prozeß zeigte, wie das Regime mit den zum Teil minderjährigen Widerständlern zu verfahren gedachte. Die Eltern und Angehörigen durften der Verhandlung nicht beiwohnen, der Zutritt zum Gerichtssaal wurde ihnen gewaltsam versperrt. Eine Berichterstattung über den Prozeß fand nicht statt.

Am 3. Oktober 1951 ergingen die Urteile. Die Angeklagten wurden zu Zuchthausstrafen zwischen 15 und zweieinhalb Jahren verurteilt. Nachdem sie die Zeit abgesessen hatten, verließen 15 von ihnen das Land und begannen in der Bundesrepublik ein neues Leben.

Zwei Richter sollten sich verantworten

Nach der Wende und der Wiedervereinigung stellte ein Mitglied der Oberschüler 1992 stellvertretend für die Gruppe Strafanträge gegen noch lebende Verantwortliche des Prozesses. Es kam einige Jahre später zu Verfahren gegen die damals noch lebenden Richter Fritz Hübsch und Edith Müller. Wegen Verhandlungsunfähig wurde das Verfahren gegen Hübsch eingestellt; das gegen Müller nach Zahlung von 4.000 DM.

Im Rückblick mag es wie eine Ironie des Schicksals erscheinen, daß das Urteil des Unrechtsregimes an einem 3. Oktober gesprochen wurde. Denn dieses Datum wurde 39 Jahre später zum Tag der Deutschen Einheit und damit zum Freudentag über das Ende der deutschen Teilung.

Ihr Widerstand gegen das SED-Regime sollte die Werdauer Oberschüler jahrelang ins Zuchthaus bringen (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa | Bernd Settnik
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