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Zeitgeschichte: Neue Zweifel an Heß-Selbstmord

Zeitgeschichte: Neue Zweifel an Heß-Selbstmord

Zeitgeschichte: Neue Zweifel an Heß-Selbstmord

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Zeitgeschichte
 

Neue Zweifel an Heß-Selbstmord

Ein überraschend aufgetauchtes Dokument nährt das Gerücht, Hitlers Parteivize Rudolf Heß könnte von britischen Geheimdienstmitarbeitern in der Haft ermordet worden sein. Der 93jährige Heß war 1987 erhängt in seiner Zelle in Berlin-Spandau aufgefunden worden.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Rudolf Heß, war seit seinem Flug nach England 1941 inhaftiert Foto: Wikipedia/Bundearchiv mit CC-Lizenz https://tinyurl.com/5w7uls

BERLIN. Ein überraschend aufgetauchtes Dokument nährt das Gerücht, Hitlers Parteivize Rudolf Heß könnte von britischen Geheimdienstmitarbeitern in der Haft ermordet worden sein. Das berichtet die britische Tageszeitung The Independent. Der 93jährige Heß war 1987 erhängt in der Gartenlaube des Gefängnisses in Berlin-Spandau aufgefunden worden.

Offiziell heißt es seitdem, er habe Selbstmord begangen. Nun belegt ein elfseitiger Polizeibericht vom Mai 1989, daß sein Arzt Hugh Thomas damals zwei Agenten im Verdacht hatte, Heß im Auftrag der britischen Regierung ermordet zu haben. Heß habe verschwinden müssen, damit er keine Geheimnisse aus dem Zweiten Weltkrieg mehr ausplaudern könne. Autor des Berichts ist der britische Kriminalhauptkommissar Howard Jones. Er schreibt, Thomas habe zwei ihm namentlich bekannte Briten bezichtigt, sich in US-Uniformen in die Haftanstalt eingeschlichen und den früheren Stellvertreter Hitlers in der NSDAP ermordet zu haben. Der Informant von Thomas sei ein mit der Ausbildung von Geheimagenten betrauter SAS-Offizier gewesen, so das Dokument weiter.

Wurden die Verdächtigen jemals verhört?

Jones schreibt: „Mr. Thomas hat die Information erhalten, daß die zwei Attentäter Heß im Auftrag der britischen Regierung ermorden sollen, um seine Freilassung und die Veröffentlichung geheimer Dokumente im Zusammenhang mit dem geplanten Sturz der Churchill-Regierung zu verhindern.“

Jones habe dieser Aussage keine große Bedeutung beigemessen, jedoch vorgeschlagen, die beiden Tatverdächtigen und weitere Zeugen zu vernehmen, um die Angelegenheit umfassend aufzuklären.

Es ist nicht klar, ob die beiden Verdächtigen jemals verhört worden sind. Sechs Monate später wurden die Ermittlungen auf Anweisung des Chefs der Anklagebehörde eingestellt. Im November 1989 habe der Generalstaatsanwalt dem Unterhaus mitgeteilt, daß es keine neuen Beweise für einen Mord an Heß gäbe.

Heß war 1941 nach Schottland geflogen, um Friedensverhandlungen mit Großbritannien anzustoßen. Er wurde umgehend inhaftiert und 1946 beim Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß zu lebenslanger Haft verurteilt. (rg)

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