Ob Versicherungen, Rundfunkbeitrag, Miete, Strom, Lebensmittel oder das Gehalt: alles läuft über ein Bankkonto. Spätestens seitdem die Lohntüte abgeschafft wurde, ist das privatwirtschaftliche Leben von einem Bankkonto abhängig. Telefon- und Internetverträge lassen sich auf anderen Wegen gar nicht mehr abschließen. Auch Arbeitgeber dürften aufgrund des individuellen Mehraufwands für das Unternehmen selten willens sein, Mitarbeiter einzustellen oder zu halten, die über keinerlei Bankverbindung verfügen. Ein Leben ohne Konto wirkt entsprechend fernab der Realität.
Was aber tun, wenn plötzlich die Bank Finanzdienstleistungen einstellt, das Konto einseitig kündigt oder die Eröffnung verweigert? „Am besten wäre es, sich den Regeln der politischen Elite unterzuordnen – Freiheit und kritisches Denken gibt es dann allerdings nicht mehr, weshalb wir unsere Stimme erheben sollten und auch trotz derartiger Sanktionen kritisch bleiben sollten“, meint der freie Journalist Flavio von Witzleben gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
Von Witzlebens Geschäftskonto bei einer Sparkasse wurde ihm mit einer zweimonatigen Frist gekündigt. Begründet wurde der Schritt nicht, weshalb es nun zu einem Prozeß kommt. Denn eigentlich sind Sparkassen – anders als andere Banken – dazu verpflichtet, Kunden zu betreuen, sofern sich diese keine gravierenden Verfehlungen leisten. Von Witzleben habe aber außer seiner „Tätigkeit als Journalist nichts ‘verbrochen’“, betont er. „Mir wurde in dem Moment der Kontokündigung bewußt, daß ich nun ins Visier der Hüter ‘unserer Demokratie’ geraten bin, was mich durchaus überrascht.“ Binnen zwei Monaten war von Witzleben gezwungen, sein Geld, sämtliche Überweisungen und Aufträge auf ein anderes Konto umzuleiten, und wich „in weiser Voraussicht“ auf seine Zweitbank im Ausland aus. Andernfalls drohte ihm durch die finanzpolitische Cancel Culture die privatwirtschaftliche Existenzvernichtung.
Kunden haben das Anrecht auf ein Basiskonto – eigentlich
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betont gegenüber der JF, daß Sparkassen aufgrund des „Kontrahierungszwanges“ nur in absoluten Ausnahmefällen wie bei Geldwäsche das Konto kündigen dürfen: „Nur im Einzelfall besteht eine Beendigungspflicht nach dem Geldwäschegesetz, weil die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten in bezug auf den jeweiligen Kunden nicht erfüllt werden könnten.“
Bei Nichterfüllung der Vorschriften drohen den Geldhäusern hohe Bußgelder durch die Bankenaufsicht, Reputationsschäden und Sanktionen wegen möglicher Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderer Verstöße. Häufig spielen auch erhöhte Prüfpflichten eine Rolle, etwa bei Kunden mit ungewöhnlichen Transaktionsmustern oder fehlendem festen Wohnsitz. All das birgt das Risiko, im Streben nach De-Risking, also Riskominimierung seitens der Banken, Kundenkonten teils im vorauseilenden Gehorsam zu kündigen.
In solchen Fällen müßten Kunden immer noch das Anrecht auf ein Basiskonto haben – eigentlich. Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit Schuldnerberatungen kommt zu dem Ergebnis, daß Banken immer wieder ein Basiskonto verwehren – obwohl es darauf seit 2016 in Deutschland einen Rechtsanspruch gibt. Ein solches Konto sei aus Sicht der Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, Dorothea Mohn, „unerläßlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben“.
Die wichtigsten Dienstleister kommen aus den USA
Wie viele De-Banking-Betroffene und Menschen ohne Bankkonto es in Deutschland insgesamt gibt, konnte weder die Verbraucherzentrale noch die BaFin auf JF-Anfrage sagen. Laut Finanzmarkt-Expertin Mohn müßten Banken „ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, daß jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat“. Für Banken wird es schwierig, diese Forderung zu erfüllen, sobald Personen auf US-amerikanischen Sanktionslisten stehen.
Die weltweit wichtigsten Zahlungsdienstleister, Visa und Mastercard, haben beide ihren Sitz in den Vereinigten Staaten. Ein Ausschluß aus diesem Zahlungssystem ist für Privatpersonen in etwa so drastisch wie die Verbannung von Kreditinstituten aus dem Interbankennetzwerk Swift, aus dem viele russische Banken im Zuge des Ukrainekrieges flogen. So erging es dem französischen Richter am Internationalen Strafgerichtshof, Nicolas Guillou. Sein Fall zeigt, daß politisches De-Banking nicht nur aus einem linken Lager betrieben wird, wie offenbar in zahlreichen AfD-Fällen (JF berichtete).
Guillou wurde im August 2025 gemeinsam mit fünf weiteren Richtern und drei Staatsanwälten von den USA mit Sanktionen belegt. Die Maßnahme erfolgte durch das US-Finanzministerium unter Präsident Donald Trump, der noch im selben Monat die „Executive Order on Debanking“ unterzeichnete – eine Verordnung, die das Verweigern von Finanzdienstleistungen unter anderem wegen politischer Ansichten verbietet. Die Regelung dient allerdings nur zum Schutz von US-Bürgern. Der Franzose Guillou war Teil eines Vorverfahrensausschusses, der Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Galant ausgestellt hatte.
Bislang gibt es keine Alternative zum US-Zahlungssystem
Nicht als Straftäter, sondern als mißliebige Person kam Guillou, der 2024 noch den französischen Verdienstorden erhielt, auf die schwarze Liste des Weltbankensystems, auf der Al-Qaida-Terroristen und Kartellmitglieder stehen. US-Unternehmen wie Amazon, Airbnb und PayPal kündigten daraufhin umgehend seine Konten und Dienstleistungen. Auch Hotelbuchungen über US-Plattformen werden – selbst für Unterkünfte außerhalb der USA – automatisch storniert, sobald die Sanktionen erkannt werden. Online-Zahlungen sind für den Richter faktisch unmöglich geworden, da die dominierenden US-Kartenanbieter Transaktionen mit Sanktionierten blockieren.
Eine europäische Alternative zu dem von den USA weitgehend dominierten grenzüberschreitenden, digitalen Zahlungsverkehr gibt es bislang nicht. Das von der European Payment Initiative geförderte Online-Bezahlsystem Wero etwa ist an kaum einen der großen Händler im Internet angeschlossen. Zusätzlich übernehmen wegen des starken Netzwerkeffekts der US-Bezahlsysteme viele nicht-amerikanische Finanzinstitute die US-Sanktionen freiwillig oder aus Angst vor Sekundärsanktionen (Over-Compliance).
Farage, Baud & Co. – die De-Banking-Fälle ähneln sich
Doch auch ohne Druck aus den USA finden sich vergleichbare Fälle in Europa. Der britische Reform-Parteivorsitzende Nigel Farage erlebte seinen De-Banking-Schock im Juni 2023, als die Privatbank Coutts sein Konto kündigte. Ein Dossier zeigte auf, daß das Finanzinstitut die Ansichten Farages als unvereinbar mit den „inklusiven Werten“ der Bank einstufte und deshalb Reputationsrisiken fürchtete. Ähnliche Gründe wurden in der Vergangenheit auch im Falle des identitären Aktivisten Martin Sellner vorgebracht, der kürzlich sein 116. Konto verlor.
Auffällig ist das Muster, gegen wen immer wieder vorgegangen wird: Der Schweizer Militärexperte und ehemalige Oberst Jacques Baud wurde von der EU wegen vorgeblicher „pro-russischer Propaganda“ sanktioniert. In der Folge wurde er mit einem Reiseverbot belegt und sein Vermögen in der EU eingefroren. „Schlimmer als Gefängnis“ seien die Maßnahmen. Der in Brüssel lebende Baud erhielt vom belgischen Finanzministerium jüngst eine humanitäre Ausnahme, die ihm zumindest einen Kontozugriff für lebensnotwendige Zwecke gewährt.






