BONN. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das Fahrverbote grundsätzlich für möglich erklärt hat, sind die Preise für Dieselautos stark eingebrochen. Händler müssen für Euro-5-Diesel Wertminderungen von bis zu 50 Prozent in Kauf nehmen, ergab eine Umfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unter rund 1.800 Autohändlern.
„Bundesverkehrsminister Scheuer muß seinen ersten Ankündigungen, ernste Gespräche mit den Herstellern zu führen, jetzt schnell Taten folgen lassen“, forderte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. „Wir brauchen dringend eine Nachrüst-Verordnung für ältere Diesel mit bereits erfolgreich erprobten Hardware-Systemen. Hersteller und Importeure sind moralisch in der Pflicht, sich an der Finanzierung der Hardware-Nachrüstung zu beteiligen.“
Ein Drittel der Befragten gab an, daß sie für Dieselautos mit der Euro-5-Norm für den Verkauf einen Wertverlust von 30 bis 50 Prozent erleiden würden. Ein weiteres Drittel wertet die Fahrzeuge demnach zwischen 30 und zehn Prozent ab. Rund zehn Prozent der Händler sehen keine Möglichkeit, Euro-5-Diesel derzeit überhaupt verkaufen zu können.
Auch Euro-6-Diesel betroffen
Auch bei Euro-6-Diesel sehe die Situation nicht rosig aus. Fast 40 Prozent der Händler gaben an, es ließen sich nur Diesel der neuesten Abgasnorm Euro 6d oder Euro 6d-Temp verkaufen. Ein Viertel der Befragten äußerte sich optimistisch, daß sich die Situation demnächst normalisieren werde.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Februar den Weg für Diesel-Verbote freigemacht. Der Vorsitzende Richter in Leipzig, Andreas Korbmacher, wies die Revisionen der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Die Deutsche Umwelthilfe war dadurch mit ihrer Klage erfolgreich, die städtischen Behörden in Stuttgart und Düsseldorf dazu zu verpflichten, Fahrverbote für bestimmte Autos in ihren Luftreinhalteplänen zu verankern.
Das Urteil wird als wegweisend für andere Städte gewertet. Korbmacher betonte, finanzielle Ausgleichspflichten seien nicht vorgesehen. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, erläuterte er die Entscheidung. (ls)