Anzeige
Anzeige
Bernd Zimniok, Demografie, Massenmigration

„Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote

„Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote

„Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote

DIeselfahrverbote
DIeselfahrverbote
DIeselfahrverbote: Hunderttausende Pendler betroffen Foto: picture alliance / AP Photo
„Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“
 

Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für Diesel-Verbote freigemacht. Der Vorsitzende Richter in Leipzig, Andreas Korbmacher, wies die Revisionen der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Eine finanzielle Ausgleichspflicht ist nicht vorgesehen. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, erläuterte Korbmacher. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe.
Anzeige

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für Diesel-Verbote freigemacht. Der Vorsitzende Richter in Leipzig, Andreas Korbmacher, wies die Revisionen der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zurück. Die Deutsche Umwelthilfe ist dadurch mit ihrer Klage erfolgreich, die städtischen Behörden in Stuttgart und Düsseldorf dazu zu verpflichten, Fahrverbote für bestimmte Autos in ihren Luftreinhalteplänen zu verankern.

Beide Städte müßten allerdings die Pläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen. Zudem sieht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien demnach entsprechende Verbote vor dem 1. September 2018 nicht möglich, sagten die Richter. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen für Handwerker geben. Eine finanzielle Ausgleichspflicht ist aber nicht vorgesehen. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, erläuterte Korbmacher die Entscheidung.

Diesel mit Abgasnorm 5 oder schlechter betroffen

Betroffen von den Fahrverboten wären Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm 5 oder schlechter sowie Benziner mit Euro 2 oder schlechter. Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 sowie Benziner mit Euro 3 oder besser dürften weiterhin in allen deutschen Innenstädten fahren. Betroffen sind der Nachrichtenagentur dpa zufolge rund zehn Millionen Halter von älteren Dieselfahrzeugen.

Das Gericht selbst verhängt keine Fahrverbote, doch Stuttgart, Düsseldorf und 16 weitere von der Bundesumwelthilfe verklagte Kommunen stehen nun stärker unter Druck. Um ihre Luftreinhaltepläne und die Stickoxidgrenzwerte einzuhalten, können sie nun festlegen, in welchen Straßen Fahrverbote gelten sollen und wer Ausnahmegenehmigungen erhält.

Gauland kritisiert „Anti-Diesellobby“

„Diesel-Fahrverbote sind in vielerlei Hinsicht völlig abwegig und liegen allein im Interesse der Anti-Diesellobby“, kritisierte der AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland. „Das Vorgehen gegen den Dieselmotor greift vor allem die exportstarke deutsche Automobilindustrie an. Dieselmotoren sind effizienter als Benziner.“ Betroffen sei aber auch der Mittelstand und Handwerksbetriebe, die größtenteils Dieselfahrzeuge nutzten.

Der Automobilclub ADAC hatte vor Fahrverboten für Dieselfahrzeuge gewarnt. „13 Millionen Dieselautos aus Innenstädten auszusperren, wirkt wie eine Enteignung und ist gleichzeitig ein gigantisches Konjunkturprogramm für die Autoindustrie“, sagte Vizepräsident Ulrich Klaus Becker der Bild am Sonntag. Sinnvoller seien statt dessen, längst vorhandene Abgastechnologien einzusetzen und durchdachte Verkehrskonzepte zu realisieren. (ls)

DIeselfahrverbote: Hunderttausende Pendler betroffen Foto: picture alliance / AP Photo
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag