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Zweckentfremdete Arbeitslosengelder

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Zweckentfremdete Arbeitslosengelder

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Im Verschiebebahnhof für zweckgebundene Gelder der staatlichen Sozialversicherung werden immer mehr Gleise gebaut. Ein jüngstes Beispiel: Jährlich verlassen rund 80.000 Jugendliche die Schulen ohne Abschluß. Diese Zahl will die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren halbieren und schwache Schüler entsprechend fördern. Auch Arbeitslose sollen Schulabschlüsse nachholen können. Modellhaft erprobt werden soll das mit Hilfe von „Berufseinstiegsbegleitern“ an tausend Schulen. Löblich, löblich. Aber überhaupt nicht löblich ist, daß das Geld dafür aus der Bundesagentur für Arbeit (BA) kommen soll, die Regierung also wieder einmal ungeniert in die Kasse der Arbeitslosenversicherung langt. Dort nämlich hat sich als Folge rückläufiger Arbeitslosenzahlen ein Überschuß angehäuft. Politiker macht so etwas sinnlich. Daß es sich dabei nicht um ungebundenes Steuergeld, sondern um das der Versicherten, der arbeitenden Bevölkerung, handelt, stört sie kein bißchen. Um diese wohl unausrottbare Begehrlichkeit zu unterdrücken, ist es allemal besser, nur soviel an Beitrag zu erheben, wie die BA braucht, um Arbeitslosengeld zahlen zu können. Die Unionsfraktion im Bundestag will den Beitragssatz ab 2009 von 3,3 auf 2,8 Prozent senken. Als Motiv nennt sie aber nicht, solchen Zweckentfremdungen Grenzen zu setzen, sondern Beschäftigte und Arbeitgeber zu entlasten. Doch das nicht etwa deswegen, weil ein geringerer Beitrag ausreicht und der gegenwärtige zu hoch ist, sondern weil die Beitragssenkung höhere Energiekosten und Krankenversicherungsbeiträge zumindest teilweise ausgleichen soll. Das allerdings hat mit der Arbeitslosenversicherung erst recht nichts tun. Man bleibt im Verschiebebahnhof und baut argumentativ sogar ein Nebengleis hinzu.

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