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Verkehrtes Feilschen um Prozente

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Nach den Vorstellungen der CDU soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung eher bei 19 als bei 20 Prozent liegen, der Beitrag zur Krankenversicherung auf 13 Prozent gedrückt (im Gegensatz zur CSU, die 14 Prozent anstrebt) und der Satz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 5,0 Prozent gesenkt werden. Die Lohnnebenkosten wollen die Unionsparteien wie die SPD unter 40 Prozent drücken. Auf der Ausgabenseite streiten Regierung und Opposition weniger gegeneinander als jeder untereinander, ob das Arbeitslosengeld 18 oder 12 Monate zu zahlen sei und die Kürzung der Sozialhilfe für Arbeitsfähige 25 Prozent oder weniger oder mehr betragen soll. Das Basar-Motto, wer unterbietet wen, bestimmt die Diskussion um die Reform der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme. Keiner bezweifelt dabei die generelle Notwendigkeit der gesetzlichen Sozialversicherungen. Geschweige denn, daß deren Abschaffung gefordert wird. Einzige Ausnahme bildete für einen Moment die kurze Erörterung einer Abschaffung der Pflegeversicherung. Dabei stellen die wachsenden Haushaltsdefizite sämtlicher staatsorganisierten Versicherungssysteme nicht nur deren Finanzierungsstrategien in Frage, sondern zunehmend auch die durchgängige Ineffizienz staatlich verwalteter Risikovorsorge. Private Konkurrenten müssen nicht zwangsläufig teurer sein. Effizient wirtschaftet ein Versicherungssystem allerdings nur dann, wenn es möglichst nahe an der Maxime operiert: Wer Kosten verursacht, soll sie auch tragen. Nur wenn einer die entsprechenden Versicherungsprämien nicht zahlen kann, sollte der Staat eingreifen, zunächst aber dessen Einkommenserzielungsmöglichkeiten und seine Ansprüche an Versicherungsleistungen überprüfen.

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