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Sorge um Kiebitz und Uferschnepfe

Sorge um Kiebitz und Uferschnepfe

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Sorge um Kiebitz und Uferschnepfe

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Die aktuelle Fassung der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands verdeutlicht das gravie-rende Artensterben. Gegenüber der Roten Liste von 1996 hat sich die Gefährdungssituation bei den 254 heimischen Arten verschärft. Die Liste der Arten in den Kategorien "ausgestorben" und "vom Aussterben bedroht" ist deutlich länger geworden, die der Kategorie "gefährdet" kürzer. Als ungefährdet gelten nur noch 113 Arten (44 Prozent) der Brutvögel. Die stärksten Bestandsrückgänge haben Wiesenbrüter wie Kiebitz, Uferschnepfe und Bekassine erlitten. Ähnlich ist es einer Reihe weiterer Feldvogelarten wie dem Rebhuhn oder der Feldlerche ergangen.

Wichtigste Ursachen für negative Bestandstrends waren die Überdüngung der Landschaft mit dem daraus resultierenden Verlust von "Magerstandorten" und die Intensivierung der Landwirtschaft. Besonders dramatisch ist die Situation bei den Arten des offenen Kulturlandes, insbesondere bei den Limikolen, die fast durchweg in höhere (bis höchste) Gefährdungsstufen überführt werden mußten. Inzwischen stehen auch "Allerweltsarten" wie Türkentaube, Feldlerche, Rauchschwalbe und Haussperling aufgrund erheblicher Bestandseinbrüche in der Vorwarnliste. Erfolgreiche Schutzbemühungen führten andererseits zur Abstufung von Arten wie Wiesenweihe und Wachtelkönig.

Die Ursachen der Gefährdung von Vögeln sind sehr vielfältig. Ob durch Stoffeinträge indirekt beeinflußt oder von direkter Verfolgung betroffen – der Mensch ist Ausgangspunkt und Hauptursache aller Gefährdungsgründe. Nicht nur die Ausübung der vor allem in den Mittelmeerländern traditionellen Vogeljagd – eines "sportlichen" Hobbys – ist zu hinterfragen. Auch der Abschuß sogenannter Problemvögel, wie Kormoran, Elster und Saatkrähe, entbehrt jeglicher fachlicher Grundlage.

Als gravierendster und bedeutendster Gefährdungsfaktor für die Vögel Mitteleuropas muß aber die Intensivierung und Änderung der landwirtschaftlichen Nutzung gelten. Seit Beginn der fünfziger Jahre hat sich die Vogelwelt der Agrarlandschaft hinsichtlich ihrer Artenzahl und Konstellation stark verändert. Damals noch weit verbreitete und häufige Arten sind in ihren Beständen kontinuierlich zurückgegangen.

Vor allem die Modernisierung der landwirtschaftlichen Techniken ab Mitte vergangenen Jahrhunderts begründen den Artenrückgang maßgeblich mit. Feuchte Wiesen und Moore wurden drainiert, und die ursprünglichen Kernlebensräume vieler Offenlandarten gingen verloren. Der immer weiter fortschreitende massive Intensivierungsschub in der Landwirtschaft halbierte die Populationen einiger Arten in vielen Regionen, oder ließ sie lokal erlöschen. Von diesem Trend sind nicht nur hochspezialisierte Arten betroffen. Mittlerweile mußten auch ehemals häufige Arten, wie Kiebitz (Vanellus vanellus) und Feldlerche (Alauda arvensis) in die Rote der Brutvogelarten aufgenommen werden. Andererseits ist es vielen als typische Kulturfolger bezeichneten Vogelarten gelungen, ihre Vorkommen lokal zu erweitern, in dem sie neue Standorte besiedelten. Das Ausweichen auf Ackerflächen ist für den Kiebitz beispielsweise jedoch wenig erfolgreich. Auf Äckern, Silage-Wiesen und den entwässerten Bereichen bleibt der Bruterfolg meist völlig aus. Die Besiedlung von Ackerflächen als Brutgebiet erweist sich als ungünstige Platzwahl für die Jungenaufzucht. Das erste Gelege fällt der Gülleausbringung zum Opfer. Das Nachgelege wird untergepflügt, und sollten doch einmal Kiebitze erbrütet werden, fehlen Insekten und deren Larven an den Ackerwildkräutern, weil diese systematisch chemisch bekämpft werden. Dieses Dilemma beeinträchtigt besonders ein große Anzahl typischer Feuchtwiesenarten, die anpassungsfähig genug und in der Lage sind, auf die veränderten Standortbedingungen zu reagieren, in dem sie Flächen neu besiedeln.

Rote Listen gibt es in Deutschland seit über 30 Jahren. Mit der Veröffentlichung der ersten Roten Liste der gefährdeten Brutvogelarten im Jahr 1971 übernahm der Vogelschutz auf diesem Feld die Vorreiterrolle bei einer zukunftsweisenden Ausstattung dieses damals neuen Instrumentes für den Naturschutz. Das Hauptziel bei der Erstellung Roter Listen ist die Dokumentation der Gefährdung von Arten der heimischen Fauna und Flora auf wissenschaftlicher Basis. Rote Listen erfreuen sich einer breiten Akzeptanz und sind heute in Verfahren der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, bei Schutzgebietsausweisungen oder der Planung von Arten- und Biotopschutzprogrammen nicht mehr wegzudenken. Ursprünglich wurden die Einstufungen bedrohter und in ihrem Bestand gefährdeter Arten in die Rote-Liste-Kategorien auf der Basis von Expertenwissen und Fachmeinungen vorgenommen. Nicht zuletzt der größeren Akzeptanz wegen wurden dementsprechend schon für die letzte Rote Liste Kriterien verwendet, die auf wisenschaftlich-fundierten Bestands- und Trenddaten beruhten und so zu leichter nachvollziehbaren Einstufungen führten. Diese Kriterien wurden aus den Vorgaben der World Conservation Union (IUCN) entwickelt und entsprechen internationalen Standards.

Bekassine: Der Vogel gehört zu den am stärksten bedrohten Arten

Die "Rote Liste der Brutvögel Deutschlands" ist erschienen in Heft 39 der "Berichte zum Vogelschutz". Bezug zum Preis von 11,80 Euro (im Abo 8,80 Euro) beim Landesbund für Vogelschutz (LBV), Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein, ePost: artenschutz@lbv.de .

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