BERLIN. Wegen einer Anti-AfD-Aktion muß sich die Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit heute vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem Leiter und Gründer der Gruppe, Philipp Ruch, Urkundenfälschung vor.
Ruch soll im November 2023 Briefe an Mitglieder der AfD versandt und dabei vorgetäuscht haben, die Briefe stammten von der Bundesgeschäftsstelle der Partei. Die AfD-Anhänger seien unter dem AfD-Logo darüber „informiert“ worden, daß die Partei eine sogenannte Sichtungskommission eingerichtet habe, um sich auf ein etwaiges Parteiverbotsverfahren vorzubereiten.
Freiheitsstrafe ist möglich
Die Mitglieder sollten deshalb über ein Meldeformular Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD einreichen, etwa E-Mails, Videos, Fotos oder Chatverläufe, damit man auf deren Grundlage eine Verteidigungsstrategie gegen ein Verbot entwickeln könne. Als Dank für die Teilnahme seien diverse Vergünstigungen in Aussicht gestellt worden, beispielsweise die Befreiung von Mitgliedsbeiträgen, Wochenendreisen nach Dresden oder Tankgutscheine.
Laut Anklage befanden sich auf den Briefen gefälschte Unterschriften der beiden Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla sowie des Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland. Ob und wie viele der AfD-Mitglieder auf die Täuschung hereingefallen sind, ist bislang nicht bekannt.
Das Strafmaß für Urkundenfälschung bewegt sich in Deutschland zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.
Nicht der erste Prozeß gegen Ruch
Für das Zentrum für Politische Schönheit und Philipp Ruch wäre es nicht die erste Verurteilung. Wegen einer anderen Anti-AfD-Aktion verhängte das Amtsgericht Tiergarten gegen Ruch bereits im Januar 2024 eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 80 Euro, also insgesamt 4.000 Euro (JF berichtete).
Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Künstler im Bundestagswahlkampf 2021 die Scheinfirma „Flyerservice Hahn“ gegründet und gezielt AfD-Politiker angeschrieben hatte, damit diese dort Flyer und Werbematerial in Auftrag geben. Doch statt in den Briefkästen zu landen, wurden zehntausende der Handzettel von Ruch und seinen Kollegen entwendet und dann kurz nach der Bundestagswahl öffentlichkeitswirksam zerstört (JF berichtete). Da Ruch Berufung eingelegt hat, ist das Urteil in dem Fall allerdings noch nicht rechtskräftig. (dh)






