Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt hat (die JF berichtete), rückt der politische Ablauf der damaligen Hochstufung erneut in den Fokus. Eine interne E-Mail aus dem Bundesinnenministerium, die der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, legt nahe, daß die Entscheidung in den letzten Amtstagen von Nancy Faeser (SPD) mit erheblichem Zeitdruck vorangetrieben wurde.
Das Schreiben datiert auf Freitag, den 2. Mai 2025, 8.00 Uhr. Absender ist Staatssekretär Hans-Georg Engelke. In der Anrede heißt es: „Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, sehr geehrter Herr Vizepräsident“. Gemeint sind die zwei damaligen Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Silke Willems und Sinan Selen. In der Betreffzeile steht: „Eilt: AfD-Gutachten“.
Engelke übermittelt darin eine konkrete Erwartung der Ministerin: „Frau Ministerin, die sich das Anfang dieser Woche im BMI eingegangene BfV-Gutachten zur Einschätzung der AfD hat unmittelbar vorlegen lassen, bittet Sie, das Gutachten-Ergebnis bereits heute vormittag, idealerweise gegen 10.00 Uhr, im Wege einer Pressemitteilung öffentlich bekannt zu geben.“ Weiter heißt es: „Frau Ministerin beabsichtigt, im weiteren Verlauf des Tages eigene Öffentlichkeitsarbeit hierzu zu machen.“ Abschließend entschuldigt sich Engelke für die „Kurzfristigkeit des Anliegens“.
Faesers Geschenk an Dobrindt
Noch am selben Tag wurde die AfD hochgestuft. Vier Tage später, am 6. Mai 2025, übergab die damals nur noch geschäftsführende Bundesinnenministerin Faeser das Amt an ihren Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU). Zu diesem Zeitpunkt leitete Selen, heute Präsident des Bundesamtes, die Behörde lediglich kommissarisch.
Der Umfang des dadurch ausgelösten Verfahrens war erheblich. Neben dem über 1.000 Seiten umfassenden, inhaltlich jedoch dürftigen Gutachten zur AfD wurden allein im Eilverfahren 20 Bände mit mehr als 7.000 Seiten an Schriftsätzen ausgetauscht. Hinzu kamen elektronisch beigezogene Akten des Bundesamtes mit einem Datenvolumen von 1,5 Terabyte. Zusätzliche nachrichtendienstliche Erkenntnisse wurden jedoch auch im gerichtlichen Verfahren nicht vorgetragen, monieren die Kölner Richter.
Dobrindt ließ nach dem Beschluß aus Köln erkennen, daß er eine weitere Eskalation nicht forciert. „Die AfD muß man wegregieren und nicht wegverbieten wollen“, sagte er. Für ein Parteiverbot gebe es im Vergleich zur Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ „deutlich darüber hinausgehende Hürden“. Bereits seit seiner Amtsübernahme hatte er erkennen lassen, daß er die nachrichtendienstliche Verfolgung der AfD nicht zu einem politischen Schwerpunkt machen würde.






