HAMBURG. Die deutschen Generalstaatsanwälte und der Generalbundesanwalt haben mehr Unabhängigkeit von den Justizministerien gefordert. Mit einer unparteiischen Ermittlung in Strafverfahren sei es nicht zu vereinbaren, dass die Justizminister ein unbegrenztes Weisungsrecht hätten.
Es gehe nicht, dass die Politiker ohne nähere Voraussetzungen in einzelne Rechtssachen eingreifen könnten, heißt es in einem gemeinsamen Appell, den die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg verbreitete.
Seit 2020 bemühten sich die Generalstaatsanwälte um eine Einschränkung des Weisungsrechts. Konkret forderten sie damals, es solle ein Verbot justizfremder Erwägungen geben. Außerdem sollten Weisungen stets schriftlich erteilt und begründet werden. Denn nicht selten riefen die Justizminister einfach an und griffen in Ermittlungen ein.
Staatsanwälte kritisieren „unbegrenztes Weisungsrecht“
Doch trotz aller Bemühungen habe es seitdem keinerlei Fortschritt gegeben, kritisieren die Juristen nun. Nach wie vor habe der Bundesjustizminister ein unbegrenztes Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt. Die Staatsanwaltschaften in den Ländern seien an Weisungen der jeweiligen Landesjustizministerien gebunden. Eine Reform sei wichtiger denn je, auch angesichts des Abbaus von Rechtsstaatlichkeit in anderen Staaten.

„Es ist nach wie vor umstritten, warum die Staatsanwaltschaften in Deutschland überhaupt der politischen Einflussnahme unterliegen“, erklärte der Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich. Die Europäische Staatsanwaltschaft zeige schon seit Jahren, dass es auch ohne institutionelle, personelle und formelle Abhängigkeiten geht.
„Gerade bei der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten sollte jeder Anschein von Eingriffen Dritter vermieden werden“, verlangte Fröhlich. (fh)

