KARLSRUHE. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten durch die Bundesregierung zu erschweren. Die Bundesregierung hatte Ende Dezember einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach es künftig möglich sein soll, Staaten als sicher zu bewerten, ohne daß Bundestag und Bundesrat dem zustimmen müssen. Zudem soll die Verpflichtung abgeschafft werden, daß Personen in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam grundsätzlich das Recht auf einen Anwalt haben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte diese zwei Vorhaben als „wesentliche Elemente, um die Asylwende durchzuführen“, bezeichnet.
Die Grünen argumentieren in der Organklage, daß das Grundgesetz „eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und Bundesrat zuweist“, wie der Spiegel unter Berufung auf die 62seitige Klageschrift berichtete. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, sagte dem Magazin, ihre Partei werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages nicht hinnehmen“. Gerade in Zeiten, in denen autoritäre Regierungen Recht und Gesetz ignorieren, sollte Deutschland „den Rechtsstaat mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.
Grüne erheben schwere Vorwürfe gegen Dobrindt
Die Bundesregierung plant, zusätzlich zu den rechtlichen Änderungen, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Damit wäre es leichter, Asylanträge aus diesen Ländern abzulehnen. Die Regelung soll am 1. Februar dieses Jahres in Kraft treten.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Algerien, Marokko, Indien und Tunesien als sicher zu bewerten. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Jurist, Till Steffen, sagte dazu dem Spiegel, Innenminister Dobrindt wolle diese Staaten „trotz der Verfolgung politischer Oppositioneller, Journalistinnen und Journalisten und Personen aus der LGBTQI*-Community zu sicheren Herkunftsstaaten erklären – und das ohne parlamentarische Debatte“. (st)






